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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Inzidenz unter 50: Diese Regeln gelten aktuell in Düsseldorf

Inzidenz unter 50: Diese Regeln gelten aktuell in Düsseldorf

Von Ute Neubauer
7. Juni 2021
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Das Verweil- und Alkoholkonsumverbot ist in einer Allgemeinverfügung geregelt, die noch bis zum 11. Juni gilt

Die 7-Tages-Inzidenz ist in Düsseldorf nun lang genug unter 50, daher gelten seit Sonntag (6.6.) weitere Lockerungen. Die nächste Stufe – Inzidenz unter 35 – kann bereits in der nächsten Woche erreicht werden, wenn die Werte weiter so niedrig bleiben.

Diese Regeln gelten aktuell:

Kontakte

Angehörige aus drei Haushalten dürfen sich ohne Mengenbegrenzung treffen. Ist ein aktueller Test (max. 48 Stunden alt) vorhanden, dürfen sich zehn Personen aus beliebigen Haushalten treffen. Vollständig geimpfte, getestete oder genesene Personen werden gleichgestellt.

Maskenpflicht und Verweilverbot

in Düsseldorf gilt die Maskenpflicht in der Altstadt inklusive entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
Zusätzlich gilt noch bis mindestens 11. Juni ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt.

Da es sich um eine bundeseinheitliche Regel handelt, müssen im ÖPNV weiterhin FFP2 oder KN95 getragen werden. OP-Masken sind nicht zulässig.

Kultur

Open-Air-Veranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen möglich. Der Veranstalter muss einen Sitzplan mit Sitzordnung im Schachbrettmuster nachweisen, die Besucher brauchen einen negativer Test, bzw. „3g“.

Konzerthäuser, Theater, Oper und Kinos dürfen in Räumen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und aktuellem Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster öffnen.

Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb ist außen ohne Personenbegrenzung zulässig. Mit Gesang und BlasinstrumentenInnen dürfen in Räumen maximal 20 Personen mit aktuellem Test proben.

Für den Besuch von Bibliotheken, Archiven, Museen und ähnlichem ist keine Terminbuchung mehr erforderlich

Sport

Kontaktsport darf im Außenbereich mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung betrieben werden.

Fitnessstudios und anderer kontaktfreier Sport ist innen ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und aktuellem Test zulässig.

Sportveranstaltungen dürfen draußen bis zu 1.000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test besuchen.
Im Innenbereich sind bis zu 500 Zuschauer mit aktuellem Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit Sitzplan erlaubt.

Freizeitstätten

> Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Test und Personenbegrenzung öffnen.

> Freizeitparks und Spielbanken dürfen mit aktuellem Test und Personenbegrenzung besucht werden.

> Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit aktuellem Test erlaubt.

> Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Es gilt jedoch eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

> Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden.

> Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive.

> Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet: Skaten und BMX fahren ist nun unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich.

Handwerk und Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder zulässig. Soweit das Einhalten von Abstands- und Maskenpflicht nicht möglich ist, nur mit aktuellem Test.

Einzelhandel

Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test und Termin besucht werden. Die Reduzierung der Kundenbegrenzung ist auf eine Person pro 10 Quadratmeter festgelegt.

Veranstaltungen

Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer*innen erlaubt. Voraussetzung ist ein aktueller Schnelltest.

Private Veranstaltungen sind im Freien mit maximal 100, in Innenräumen mit maximal 50 Personen zulässig. Voraussetzung ist ein aktueller Schnelltest.

Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung, mit aktuellem Test auch Kirmeselemente zulässig
Sonderregeln für Abschlussfeiern

Gastronomie

Die Außengastronomie ist weiter geöffnet, hier entfällt die Testpflicht. Seit Sonntag (6.6) darf auch die Innengastronomie geöffnet werden, mit Platzpflicht und Abstand zwischen den Tischen. Ein aktueller Schnelltest notwendig.
Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.

Kantinen dürfen wieder öffnen, für Betriebsangehörige ohne Test

Tourismus

Übernachtungen mit voller gastronomischer Versorgung in Hotels sind erlaubt – ohne Beschränkung der Auslastung.

In Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Wohnmobile muss ein negativer Test nachgewiesen werden.

Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Friedhöfe

Die Friedhöfe sind durchgehend – auch an den Wochenenden und Feiertagen – geöffnet. Ab 7. Juni steht auch der Fahrdienst für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof sowie dem Friedhof Stoffeln und dem Friedhof Gerresheim wieder kostenfrei zur Verfügung. Für alle Mitfahrenden ist das Tragen einer FFP2 oder KN95/N95 Maske Pflicht.

Schulen und Kitas

Schulen sind im Präsenzunterricht. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Die Kindergärten kehren ab dem 7. Juni in den Regelbetrieb zurück. Volle Stundenanzahl, Gruppentrennung wird aufgehoben, Freiwilliges Testangebot.

Die Volkshochschule darf wieder öffnen. Präsenzkurse können schrittweise wieder aufgenommen werden. Die VHS informiert über den genauen Ablauf. Alle Prüfungen werden wie geplant durchgeführt. Die Testpflicht gilt für Prüfungen ab dem 7. Juni. Für die Teilnehmenden und Dozierenden der Lehrgänge für staatlich anerkannte Schulabschlüsse im zweiten Bildungsweg kann wieder durchgehend Präsenzunterricht angeboten werden.

Die Clara-Schumann-Musikschule bietet Präsenzunterricht und digitalen Einzelunterricht an. Negative Testnachweise, die nicht älter als 48 Stunden sind, müssen erbracht werden für Präsenzunterricht ab drei Personen neben der unterrichtenden Lehrkraft. Keine Testnachweise sind erforderlich für Kinder im Vorschulalter, für Unterricht mit bis zu zwei Personen neben der unterrichtenden Lehrkraft und für Unterricht in Schulkooperationen.

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