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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf: Dorothee Achenbach muss 980.000 Euro Schadenersatz an Aldi-Erben zahlen

Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf: Dorothee Achenbach muss 980.000 Euro Schadenersatz an Aldi-Erben zahlen

Von Ute Neubauer
2. Februar 2021
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Das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Foto: Justiz NRW, Nüße

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Dienstag (2.2.) entschieden, dass Kunsthistorikerin Dorothee Achenbach Schadenersatz in Höhe von 980.000 Euro an die Erben von Berthold Albrecht zahlen muss. Sie hatte 2009 vier Bronze-Skulpturen als Kunstwerke mit dem Titel „Conversation piece, 2001“ des Spaniers Juan Munoz für eine Millionen Euro verkauft. Dabei handelte es sich aber nicht um Originale, sondern nur um ungenehmigte nachgüsse, wie das Gericht feststellte (Aktenzeichen I-3 U 22/19).

Die Skulpturen hätten lediglich einen Materialwert von 20.000 Euro. Deshalb urteilte das OLG, dass die Differenz von 980.000 Euro erstattet werden muss.

Im Prozess hatte die Kunstberaterin geltend gemacht, die Skulpturen von ihrem damaligen Ehemann geschenkt bekommen, jedoch jahrelang nicht ausgepackt zu haben und über ihre genaue Herkunft nichts zu wissen. Bei dem damaligen Ehemann handelt es sich um einen später wegen Betruges verurteilten Kunstberater Helge Achenbach. Der Künstler Juan Munoz hatte 22 Originalskulpturen geschaffen, umarbeiten lassen und die hier in Rede stehende Vierergruppe aus dem Originalguss bereits veräußert, als er mit dem Helge Achenbach Abreden zur Verwendung der restlichen Skulpturen traf. Von diesem Gespräch wusste die Dorothee Achenbach.

Nach Auffassung des Gerichts hätte die Kunsthistorikerin Anlass gehabt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erkundigen, ob es sich bei den ihr geschenkten Figuren tatsächlich um Originale oder autorisierte Exemplare handelte. Weil sie diese Erkundigungspflicht verletzte und dies nicht offenlegte, muss sie für den Sachmangel der Skulpturen einstehen und der Erbengemeinschaft die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert als Schaden ersetzen.

Das OLG bestätigt im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. März 2019 (6 O 251/15). Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann die Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

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