Düsseldorf: Gewerkschaftsbund fordert Änderung bei Minijobs
Die Corona-Krise hat Minijobber besonders hat betroffen, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und fordert deshalb eine Reform. Viele Minijobber haben ihre Arbeit verloren und stehen ohne Absicherung da. Minijobber zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und haben deshalb auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Für geringfügig Beschäftigte Minijobber gelten in der Sozialversicherung andere Regeln als für regulär Beschäftigte. Das betrifft auch die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Über 70.000 Minijobber in Düsseldorf
Dabei gehen allein in Düsseldorf (Stichtag 30.0.2019) 73.605 Menschen einer geringfügigen Beschäftigung von weniger als 450 Euro pro Monat nach. Davon üben 43.144 ausschließlich einen Minijob aus. 28.493 haben einen Berufsabschluss und 7.392 einen akademischen Abschluss. Fast die Hälfte der Minijobber*innen sind Fachkräfte (35.886). 58,2 Prozent sind Frauen und 41,8 Prozent Männer.
An der Spitze der Minijobs in Düsseldorf standen im September 2019 die Beschäftigen im Bereich der Reinigung (14.405), im Büro und Sekretariat (8.814), in der Gastronomie (8.114), in Verkaufsberufen (8.014) und im Verkehr und Logistik (5.294).
Einbindung in Systeme der sozialen Sicherung
Der DGB fordert Minijobs ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einzubeziehen. Dazu könnte die Regelung der der Midijobs angepasst werden, für die es eine Gleitzonenregelung für Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro gibt. Der Bereich sollte auf Einkommen von 1 bis 850 Euro erweitert werden. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sollten so verteilt werden, dass der Anteil der Beschäftigten schrittweise steigt, während die Belastung für die Arbeitgeber sinkt. Ab 850 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung. Die Beiträge erbringen individuell zurechenbare Ansprüche in die Sozialversicherung. So würden alle Beschäftigten vollständig in die Systeme der sozialen Sicherung eingebunden und damit auch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
,,Die Corona-Krise legt die Schwächen unseres deregulierten Arbeitsmarktes offen. Neben dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit auch den Niedriglohnsektor ohne soziale Absicherung. Nach der Krise dürfen wir nicht wieder zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen wieder zurück zur sozialen Marktwirtschaft‘‘, so DGB-Regionalsekretär Klaus Churt.