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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: NRW-Landesregierung legt Straf- und Bussgeldkatalog zur Corona-Pademie fest

Düsseldorf: NRW-Landesregierung legt Straf- und Bussgeldkatalog zur Corona-Pademie fest

Von Ute Neubauer
24. März 2020
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Das Land NRW hat festgelegt was unter Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten fällt, Grafik: Land NRW

Zur Unterbrechung der Infektionsketten der Corona-Pandemie hat die Landesregierung in einem Straf- und Bussgeldkatalog festgelegt, wie Verstöße gegen das erlassenen Kontaktverbot geahndet werden. Versammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit oder die Missachtung von Betretungsverboten durch Rückkehrer aus Risikogebieten sind als Straftaten eingestuft. Eine Vielzahl von Handlungen wurde als Ordnungswidrigkeit definiert, für die erhebliche Bußgeldern verhangen werden können.

Der Katalog enthält eine Übersicht, welche Verstöße als Straftaten und welche als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind.

Ordnungswidrigkeiten

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören beispielsweise das Picknicken oder Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld verhängt. Bei Zusammenkünften in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, wird mit 200 Euro Bußgeld bestraft. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß und können bei besonders schweren Fällen verdoppelt werden. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden. Mit Bußgeldern können Bürger*Innen bei Fehlverhalten ebenso belegt werden wie Betreiber von Einrichtungen oder Firmennhaber.

Straftaten

Strafbar machen sich beispielsweise Rückkehrer aus Risikogebieten, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen Betretungsverbote, etwa in Altenheimen, verstoßen. Als Straftat gelten ebenso Ansammlungen in der Öffentlichkeit, bei denen mehr als zehn Personen zusammenkommen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar.

Infektionsschutzgesetz

Grundlage des Straf- und Bussgeldkataloges ist das Infektionsschutzgesetz. Ziele der Maßnahmen ist die Vermeidung und die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Die genaue Übersicht des Kataloges finden sie hier.

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Armin Laschet betont den Ernst der Lage

„Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren. Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus,“ betont Ministerpräsident Armin Laschet.

Innenminister Herbert Reul verteidigt die Höhe der Strafen: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“

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