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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Bürgerservice, Notbetreuung und Hilfe – Stadt Düsseldorf beschließt weitere Maßnahmen

Bürgerservice, Notbetreuung und Hilfe – Stadt Düsseldorf beschließt weitere Maßnahmen

Von Ute Neubauer
18. März 2020
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In der zweiten Allgemeinverfügung werden die Maßnahmen noch strenger

Durch die Vorgaben von Bund und Land muss auch die Stadt Düsseldorf ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aktualisieren. Deshalb wurde eine weitere Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen, die ab sofort gilt und zunächst bis zum 19. April befristet ist. Ziel ist es durch Reduzierung der sozialen Kontakte in der Bevölkerung die Risikogruppen vor der Erkrankung mit dem Coronavirus zu schützen.

Infektionsfälle

Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus, wobei die Dunkelziffer als hoch eingeschätzt wird. Am Mittwoch (18.3.) wurden 106 Abstriche vorgenommen. 738 Anrufer*Innen klingelten am Mittwoch beim städtischen Informationstelefons (0211-8996090) bis 16 Uhr durch. Insgesamt werden in vier Krankenhäusern der Stadt derzeit sieben Patienten intensivmedizinisch sowie 15 Patienten auf einer Normalstation behandelt. Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Göbel, erarbeitet mit der Feuerwehr und den Kliniken an einem Informationssystem, mit dem zwei Mal täglich die aktuell verfügbaren Klinikbetten mit Beatmungsmöglichkeiten angezeigt werden. So soll der Rettungsdienst im Notfall sofort die freien Kapazitäten erkennen können.

Bürgerservice

Nachdem der Publikumsverkehr in den Bürgerbüros und an der Zulassungsstelle seit Montag (16.3.) komplett eingestellt wurde, arbeitet die Verwaltung nun an Lösungen, wie dringend notwendige Vorgänge bearbeitet werden können. Der Bürgerservice soll in eingeschränkter Form ab Montag (23.3.) im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee sowie in der Kfz-Zulassungsstelle am Höherweg wieder aufgenommen werden. Dazu werden verschiedene Vorkehrungen wie der Zugang durch Schleusen eingerichtet, um Bürger*Innen und Mitarbeiter*Innen zu schützen. Termine für den Bürgerservice können nur nach vorheriger telefonischer Absprache unter Rufnummer 0211-8999111 vereinbart werden. Bereits beantragte und bereitsliegende Reisepässe und Personalausweise sollen den Düsseldorfer*Innen ab sofort kostenfrei per Fahrradkurier zugestellt werden.

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Auf der Internetseite der Stadt lassen sich verschiedene Anliegen online erledigen

Notbetreuung von Kindern

Seit Montag (16.3.) werden für Kinder von Eltern, die als Schlüsselpersonen tätig sind, Notgruppen für die Betreuung angeboten. Schlüsselpersonen gehen einer Tätigkeit nach, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen. Derzeit werden in den Notgruppen mit bis zu fünf Kindern in den jeweiligen Kitas sowie insgesamt 330 Kindern in Schulen betreut. Das Angebot wird auch während der Osterferien aufrechterhalten. Eine Übersicht der Schlüsselfunktionen und das Formular, auf dem der Arbeitgeber dies bescheinigt, finden sie hier.

Obdachlose

Notschlafstellen und Aufenthaltsorte für Obdachlose bieten nach derzeitigen Bestimmungen nicht ausreichend Platz um den Infektionsschutz einzuhalten. Daher werden an der Aldekerkstraße und dem Vogelsangerweg zusätzliche Notschlafstellen geschaffen. Zudem wird ein Hotel mit 47 Plätzen für die Versorgung obdachloser Menschen zur Verfügung gestellt.

Unterstützung für Senioren und Hilfsbedürftige

Die "zentren plus" mit ihrem Angebot für ältere Bürger*Innen sind derzeit geschlossen, um das Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Personen zu mindern. Allerdings sind die Zentren weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Das Amt für soziale Dienste koordiniert einen Hilfsservice, um Unterstützung für den Alltag – zum Beispiel beim täglichen Einkauf – zu bieten. Freiwillige, die diesen Service unterstützen wollen, können sich per E-Mail an Wolfgang Gerhard wenden wolfgang.gerhard@duesseldorf.de

Parkgebühren entfallen

Da Busse und Bahnen nur noch für unverzichtbare Fahrten genutzt werden sollen und somit für Personen der kritischen Infrastruktur (Versorgung, Entsorgung, Krankenhäuser etc.) zur Verfügung stehen, werden ab sofort keine Parkgebühren an Parkscheinautomaten mehr erhoben, damit diejenigen, die auf die Nutzung von Bahn und Bus verzichten, nicht benachteiligt werden.

Auswirkungen der Allgemeinverfügung auf das öffentliche Leben (Auszug)

> Schließung weiterer Einrichtungen

Unter anderem müssen ab jetzt auch Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Cafés schliessen. Anbieter von Freizeitaktivitäten – sowohl drinnen als auch draußen – müssen ihre Angebote einstellen. Betroffen sind auch Reisebusreisen mit Ein- oder Ausstieg von Personen im Stadtgebiet von Düsseldorf.

> Restaurants und Speisegaststätten

Der Zugang zu Restaurants und Speisegaststätten sowie zu Mensen und Hotels mit Bewirtung von Übernachtungsgästen ist nur gestattet, wenn die Kontaktdaten der Besucher registriert werden, die Besucherzahl insgesamt 50 gleichzeitig anwesende Personen nicht übersteigt und zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Diese Einrichtungen dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens um 15 Uhr zu schließen.

> Spiel- und Bolzplätze geschlossen

Die Stadt Düsseldorf als Betreiberin untersagt ab sofort das Betreten und die Benutzung aller städtischen Spielplätze, Bolzplätze sowie der sogenannten Spielhöfe auf Schulhöfen. Die Anlagen werden mit Flatterband sichtbar abgesperrt und mit Schildern versehen. Es finden stichprobenartige Kontrollen statt und festgestellte Verstöße werden geahndet. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist untersagt.

> Öffnungen an Sonn- und Feiertagen

Einzel- und Großhandelsbetrieben ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Dies betrifft: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken und Geschäfte des Großhandels.

> Übernachtungsangebote

Übernachtungsangebote dürfen nicht zu touristischen Zwecken während der Dauer der Verfügung genutzt werden.

Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Schutz der Bevölkerung vor dem Virus SARS-CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz vom 18. März ist im Internet veröffentlicht, zur Langfassung geht es hier.

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