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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Bei der Oberbürgermeisterwahl 2020 darf es eine Stichwahl geben

Düsseldorf: Bei der Oberbürgermeisterwahl 2020 darf es eine Stichwahl geben

Von Ute Neubauer
20. Dezember 2019
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Wenn kein Kandidat die relative Mehrheit hat, wird es am 27. September 2020 die Stichwahl zum Oberbürgermeister geben 

Das NRW-Verfassungsgericht hat am Freitag (20.12.) entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen verfassungswidrig ist. So kann es in Düsseldorf nach der Oberbürgermeisterwahl am 13. September wieder eine Stichwahl geben, wenn keiner der Kandidaten die relativen Mehrheit erreicht. Damit soll der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft Rechnung getragen werden. Diese könne dazu führen, dass bei den Wahlen zum Stadtoberhaupt eine unter Umständen niedrige relative Mehrheit ausreichend wäre (AZ VerfGH 35/19).

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Paula Elsholz und Mirka Cordes von den Grünen begrüßen die Entscheidung des Gerichts

„Der Urteilsspruch zum Erhalt der Stichwahl stellt eine wichtige Weiche für die Demokratie in unseren Städten und Gemeinden: Eine Stichwahl verhindert, dass wir in einer immer vielfältigeren Parteienlandschaft demnächst Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister oder OBs haben, die nur von einer Minderheit von möglicherweise weniger als 25 Prozent gewählt wurden. Sie sorgt dafür, dass wir auch künftig die breite Basis an Zustimmung haben, die Bürgermeister und Oberbürgermeister brauchen, um die wichtigen Aufgaben der Kommunen effektiv zu regeln,“ erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel zum Stichwahl-Urteil.

Die neben Thomas Geisel bislang einzig bekannte weitere OB-Kandidatin, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP, zeigte sich gegenüber report-D wenig erstaunt über das Urteil. Es sei demokratisch und nachvollziehbar, dass bei mehreren Kandidaten in einer Stichwahl über den Wahlsieg entscheide.

Bündnis 90 /Die Grünen werden ihren Kandidaten oder Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeisters erst im Januar bekanntgeben. Die Sprecherinnen der Düsseldorf Grünen begrüßen das Urteil zur Stichwahl: „Das Verfassungsgericht hat heute dem Versuch, die kommunale Demokratie zu schwächen, eine klare Absage erteilt. Nur so ist gesichert, dass die direkt gewählten Oberbürgermeister*innen die Legitimation einer absoluten Mehrheit der Stimmen haben. Andernfalls wären Oberbürgermeister*innen mit Wahlergebnissen von 25% oder weniger denkbar". Sie werten die Abschaffung der Stichwahl als Versuch der CDU auf Kosten der Demokratie ihre Kandidaten bei den Wahlen zu bevorzugen.

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Zufrieden waren die CDU und Herbert Reul nicht mit dem Urteil

CDU-Innenminister Herbert Reul teilte nach der Urteilsverkündung mit, er respektiere die Entscheidung, hätte sich aber einen anderen Ausgang gewünscht. Seine Partei argumentiert mit den meist sehr geringen Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen.

Neben der Entscheidung zur Stichwahl urteilte das Verfassungsgericht über die Einteilung der Wahlbezirke. Dabei sah die bisherige Regelung vor, dass die Einwohnerzahl in einem Wahlbezirk nicht mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nach oben oder unten abweichen darf. Berücksichtigt werden dabei nach dem Urteil nur Deutsche sowie EU-Ausländer und EU-Ausländerinnen, da nur sie wahlberechtigt sind.

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