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Home›Wirtschaft›Unternehmen›Düsseldorf: Uniklinik lässt Streik gerichtlich verbieten

Düsseldorf: Uniklinik lässt Streik gerichtlich verbieten

Von Ute Neubauer
14. November 2017
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Am 24. Oktober zogen die Streikenden von der Uni zur CDU-Zentrale und danach zur Kundgebung am DGB-Haus

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat einen erneuten Streik am Universitätsklinkum Düsseldorf per einstweiliger Verfügung untersagt. Der Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft verdi sei nach Meinung der Richter "unverhältnismäßig", so eine Gerichtssprecherin gegenüber report-D. Im Unterschied zu vorhergehenden Streiks habe die Gewerkschaft keine Noitdienstvereinbarung mit der Klinikleitung getroffen. Deshalb stuften die Richter das Wohl der Patienten höher ein als das Recht der Arbeitnehmer auf Streik (AZ 11 GA 90/17). Gegen die einstweilige Verfüfung kann verdi Widerspruch einlegen. Die Verfügung ist keine Bewertung der seit Monaten in den Unikliniken geführten Auseinandersetzung um Dienstzeiten, Überlastung der Mitarbeiter bei gleichzeitig extrem geringer Bezahlung. Verdi war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

UKD will sich nicht in Gespräche zwingen lassen

Die Darstellung der Klinikleitung: Verdi habe für den 14. und den 15. November erneut zu einem 48-stündigen Warnstreik am größten Düsseldorfer Krankenhaus aufgerufen. Dabei hätten die lokalen verdi-Vertreter nun auch die Schließung von fünf Stationen mit über 110 extrem schwer erkrankten Patientinnen und Patienten gefordert, die teilweise in akuter Lebensgefahr schweben. Das UKD hatte daraufhin am Montag (13.11.) beim Arbeitsgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung beantragt, um den Streik zu untersagen. „Verdi ließ uns keine Wahl. Die Funktionäre forderten die Schließung von Stationen, auf denen Patienten mit Krebserkrankungen, Unfallfolgen, Hirntumoren oder nach frischen Operationen liegen. Daher waren wir zu diesem Schritt gezwungen. Statt uns juristische Winkelzüge vorzuwerfen, sollte verdi die Rücksichtslosigkeit ihrer Streikaufrufe mit der Inkaufnahme von Gefahren für Leib und Leben unserer Patienten beenden. Leider weigert sich verdi noch immer, entsprechende Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu führen“, erklärt Prof. Dr. Klaus Höffken, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKD.

Andere Kliniken führen Gespräche

Die Gewerkschaft sieht das aus einem anderen Blickwinkel. Sie verweist darauf, dass die meisten Kliniken mittlerweile Gesprächsbereitschaft zur Entlastung der Beschäftigten signalisiert haben. Gerade erst habe auch die Uniklinik Essen einen ersten Termin für Anfang Dezember vereinbart. „Wir haben uns sehr gefreut, dass der Vorstand der Uniklinik Essen die Belastungssituation der Beschäftigten anerkennt und bereit ist, gemeinsam mit ver.di nach Lösungen dafür zu suchen. Deshalb gibt es aktuell keinen Grund für Streiks an der Uniklinik Essen.“, berichtet Jan von Hagen, bei ver.di zuständig für die Kliniken in NRW. „Umso deutlicher wird hierdurch, wie scheinheilig die Gründe für die erneute Verhandlungsablehnung durch den Vorstand der Uniklinik Düsseldorf sind. Wenn man Lösungen finden will, gibt es dafür Möglichkeiten, das beweist der Vorstand der Uniklinik Essen gerade sehr praktisch.“ Beide Universitätskliniken sind Mitglied im Arbeitgeberverband des Landes NRW und damit Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Das sich bei gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Arbeitgeber komplett den Verhandlungen entzieht, zeige, „wie sehr die Verweigerungshaltung in Düsseldorf an den Vorstandsmitgliedern Prof. Höffken und Zimmer persönlich liegt“, so von Hagen.

Welchen Druck die Düsseldorf Klinikleitung auf die Beschäftigten ausübt, geht aus ihrer eigenen Pressemitteilung hervor. Dort wird von allen Bereich genau aufgeführt, wer sich am 25. Oktober an den Streiks beteiligt hat. Nach Meinung von Gewerkschaftmiotglieder hat eine solche Zählung nur einen Sinn: Repressionen auf jene auszuüben, die ihr Streikrecht ausüben

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