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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorfer Gerichte: Schulterschluss gegen Strafbefehl für Versammlungsleiter

Düsseldorfer Gerichte: Schulterschluss gegen Strafbefehl für Versammlungsleiter

Von Dirk Neubauer
12. April 2017
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Mit einer Sitzblockade solidarisierten sich mehr Menschen vor dem Gerichtsgebäude mit den beiden Beklagten - Torsten Nagel und Micha Aschmoneit. Foto: Johannes Dörrenbächer

Zum Prozessauftakt kam es erst gar nicht, zur symbolischen Sitzblockade des Gerichtsgebäudes schon: Am Mittwoch (12.4.) protestierten zahlreiche Menschen vor dem Eingang zu Amts- und Landgericht. Denn gegen zwei Anmelder von Demonstrationen gegen Rechtsradikale – in diesem Fall Republikaner und die sogenannte AfD – fordert die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hohe Geldstrafen. Es geht um 10.500 für den einen und 4500 Euro Strafe für den anderen Angeklagten. Der Vorwurf: Landfriedensbruch.

Eröffnet wurde die Hauptverhandlung nicht. Laut einem Sprecher des Amtsgerichts war eine Hauptbelastungszeugin, eine Polizistin, kurzfristig nicht verfügbar. Sie habe nach dem Anschlag auf den Bus der Dortmunder Fußballer dort Dienst tun müssen, hieß es. Auf welchen Termin die Hauptverhandlung verschoben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

D_Versammlung_Gericht_12042017

Hauptverhandlung verschoben – auf einen zunächst noch nicht bekannten Termin.

Die Justiz sieht Torsten Nagel, Ex-Geschäftsführer der Falken Düsseldorf, und Micha Aschmoneit, Programmplaner des Kulturzentrums zakk auf der Anklagebank. Zum einen geht es um eine Republikaner-Versammlung am 19. März auf dem Oberbilker Markt. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft wurde diese Versammlung rechtswidrig gestört und im Rahmen einer Sitzblockade Landfriedensbruch begangen.

Demos gegen Republikaner und Afd

Torsten Nagel wird zusätzlich vorgeworfen, bei einer AfD-Versammlung in der Düsseldorfer Messe am 13. Februar 2016 – als Anmelder und Veranstalter der Gegenkundgebung mit zahlreichen Düsseldorfer Prominenten und Politikern gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.
Gegen die entsprechenden Strafbefehle haben Nagel und Ashmoneit Widerspruch eingelegt. Sie betrachten ihre Aktionen als „zivilen Ungehorsam“. Sie hätten sich gegen Rechtsradikale gerichtet, nicht gegen die Polizei.  

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