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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf putzt die Platte: Der OSD geht rigoros gegen Wohnungslose vor

Düsseldorf putzt die Platte: Der OSD geht rigoros gegen Wohnungslose vor

Von Dirk Neubauer
14. Dezember 2016
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Der Hund als Freund und Beschützer: Hier setzt der OSD gezielt den Hebel an

Die Platte geputzt – fürs Weihnachts-Millionengeschäft im reichen Düsseldorf: Der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt, OSD, hat offenbar den klaren Auftrag, Wohnungslose mit Platzverweisen und Bußgeldern aus der Innenstadt zu vertreiben. So sehen das die, die täglich mit dem Ordnungsamt aneinander geraten. Und sprechen von einem Rückfall in die schlimmen Zeiten von vor vier, fünf Jahren. Die Stadt widerspricht – genauso entschieden. Fest steht jedoch: Es gibt einzelne Mitarbeiter des OSD, die besonders rigoros vorgehen.

Am 22. November – so fifty-fifty –saß der Verkäufer der Obdachlosenzeitung Zsolt R. auf seiner Tasche mit den Zeitungen und machte Pause. Auf Düsseldorfs teuerstem Pflaster – der Kö. Weil sein Hund neben ihm lag, gingen die OSD-Mitarbeiter von „Bettelei unter Zur-Schaustellung von Tieren“ aus – so ein Stadtsprecher gegenüber report-D. Dies sei nach dem Tierschutzgesetz verboten, wie der Sprecher ausführte. Das Verwarnungsgeld von 30 Euro fingerten sich die Ordnungsamtsmitarbeiter gleich aus dem Erlös des Zeitungsverkaufs – dem Tagesverdienst des Mannes.

Fifty-Fifty verkaufen ? Aber nur ohne Hund !

Auf genauere Nachfrage hieß es im Rathaus: Sobald der Hund und der Zeitungsverkauf zusammenträfen, wäre ein solches Bußgeld fällig. Dies sei Zsolt R. zuvor mehrfach gesagt worden. Erst als er nach Meinung der Stadtbediensteten nicht reagierte, habe der OSD durchgegriffen. Doch was soll ein Fifty-Fifty-Verkäufer mit seinem Hund machen, wenn er versucht, ein paar Euro zu verdienen? Soll er das Tier 50 Meter entfernt anbinden? Wohl kaum. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Tierschutz dem OSD als willkommener Vorwand dient, um gegen unliebsame Menschen vorgehen zu können.

D_Sascha P_Hund_OSD_20161214

Soll 150 Euro Buße zahlen – und bekommt dann das Handy vom Ordnungsamt zurück: Sascha P.

D_OSD_Wohnungslose_20161214

Am 5. Dezember nahmen OSD-Mitarbeiter in der Grünanlage an der Kunstakademie dem Wohnungslosen Sascha P. sein Handy weg. Er hatte seinen Hund nicht angeleint und sollte 150 Euro Bußgeld zahlen. Ein Betrag am oberen Ende des hierfür in Düsseldorf vorgesehen Bußgeldkatalogs, man hätte auch deutlich weniger Geld verlangen können. „Wir haben das bemerkenswert neue Handy in Obhut genommen, weil der Betroffene ja über keine Adresse verfügt, an die wir einen Bußgeldbescheid zustellen können“, sagt der Sprecher der Stadt. Sobald die 150 Euro bezahlt würden, bekomme der Mann sein Telefon zurück.

Die Sache mit der Adresse

Hier schnaubt Oliver Ongaro von fifty-fifty: „Mehrere Gerichte und auch die Düsseldorfer Polizei rufen uns regelmäßig an, um festzustellen, ob ein Wohnungsloser über stay oder fifty-fifty eine postalische Adresse hat. Und schicken dann Strafbefehle, Vorladungen, Prozesstermine zu uns. Wir geben die Briefe weiter. Warum tut das der OSD nicht?“ Zudem gebe es Hinweise von Rechtsanwälten, dass sich die Stadt mit der Beschlagnahme eines Handys zumindest in eine rechtliche Grauzone hineinbegeben hätte. Mehrere Versuche, das Mobiltelefon zurückzubekommen, scheiterten nach Aussage der Wohnungslosen bisher.

"Oder ich ziehe Deinen Hund ein…"

Fifty-fifty Verkäufer Rüdiger W. erzählt die dritte, so gar nicht vorweihnachtliche Geschichte aus dem Herzen Düsseldorfs: Anfang Dezember saß er still auf dem Marktplatz, als ihn ein OSDler aufforderte, zu gehen. Warum? Diese Frage wurde laut Rüdiger nicht beantwortet. Stattdessen habe der OSD-Mitarbeiter gedroht, den Hund an Rüdigers Seite einzuziehen. Der heißt Shakira und ist sechs Jahre alt. „Ich habe ihn bekommen, als er sechs Monate alt war.“ Rüdiger und der Husky-Schäferhund-Mischling passen aufeinander auf. Auch, wenn er überhaupt nichts gemacht hatte, suchte Rüdiger das Weite. Denn Shakira soll ihm niemand wegnehmen.

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