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Home›Kultur›„Pariser Wochentag“ bleibt im Besitz des Museums Kunstpalast

„Pariser Wochentag“ bleibt im Besitz des Museums Kunstpalast

Von Dirk Neubauer
19. Februar 2015
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Um dieses - hier in einem Ausschnitt gezeigte - Bild ging der jahrelange Streit: Der "Pariser Wochentag"

Das Museum Kunstpalast darf das Gemälde „Pariser Wochentag“ behalten. Das Werk des Künstlers Adolph von Menzel stand unter dem Verdacht, von den Nazis im Rahmen der Judenverfolgung enteignet worden zu sein. Eine Erbengemeinschaft des damaligen Besitzers Georg E. Behrens hatte unter Hinweis darauf Ansprüche auf das Bild erhoben.

Deshalb hatte der Rat der Stadt die „Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ einzuschalten. Sie prüfte die Unterlagen und sprach diese Empfehlung aus:
„Die Kommission ist nach eingehender Prüfung der von den Parteien vorgelegten Schriftsätze und Dokumente zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dem 1935 erfolgten Verkauf des Menzel-Gemäldes ‘Pariser Wochentag’ aus dem Gesamtgut Eduard L. Behrens nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust handelt, so dass die Her-ausgabe des Bildes an die Erbengemeinschaft nach George E. Behrens nicht empfohlen werden kann.“
Behrens habe im Jahr 1935 mehrere Werke den Städtischen Kunstsammlungen Düsseldorf angeboten, darunter den „Pariser Wochentag“. Im Juli 1935 habe der Düsseldorfer Oberbürgermeister den Ankauf genehmigt.
Seither war es im Düsseldorfer Ehrenhof ständig ausgestellt. Das Bild gilt als Vorbild für das moderne Großstadtbild und war in den vergangenen Jahrzehnten eines der am häufigsten als Leihgabe angefragten Bilder für große, internationale Ausstellungen.
Die Beratende Kommission betont ausdrücklich: „Die Kommission verkennt selbstverständlich nicht, dass George E. Behrens seit dem Erlass des ‘Reichsbürger’-gesetzes vom 15. September 1935 zu dem aus rassistischen Gründen kollektiv verfolgten Personenkreis der Juden bzw. ‘Nichtarier’ gehörte, dass er von November 1938 bis März 1939 in KZ-Haft war, das von ihm geführte Bankhaus liquidieren musste und unter großen Vermögensverlusten zur Emigration gezwungen war. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die Situation zum Zeitpunkt des Verkaufs des Menzel-Gemäldes für das Bankhaus wie für die Familie Behrens noch eine andere war.“
 

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