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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Keine Hotspot-Regel für NRW – Schutzmaßnahmen enden am Sonntag

Düsseldorf: Keine Hotspot-Regel für NRW – Schutzmaßnahmen enden am Sonntag

Von Ute Neubauer
1. April 2022
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Die Maskenpflicht im Einzelhandel fällt ab Sonntag weg

Das Gesundheitsministerium NRW aktualisiert die Coronaschutzverordnung und passt sie an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes an. Damit entfallen ab Sonntag (3.4., 0 Uhr) die bisherigen 2G und 2G+-Zugangsregelungen und die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte hätte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine allgemeine Hotspot-Regelung erlassen können, um schärfere Schutzmaßnahmen anzuordnen. Das erfolgte nicht, da dazu keine klare Rechtssicherheit hersche. Stattdessen empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

Hier besteht noch Maskenpflicht

Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt eine Testpflicht für Besucher*innen und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes aus.

Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen hat die Stadt Düsseldorf eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die in städtischen Verwaltungsgebäuden und Kulturinstituten das Tragen einer medizinischen Maske vorschreibt. Die Allgemeinverfügung ist ab Samstag, 2. April gültig. Besucher*innen werden durch Schilder vor Betreten der städtischen Gebäude auf die Maskenpflicht hingewiesen. Neben den Dienstgebäuden der Verwaltung, in welchen Bürgerservices angeboten werden, gilt die Maskenpflicht auch für Kultureinrichtungen wie städtisch betriebene Theater und Museen. Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Regeln des Landes. Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Verlangen einen Nachweis vorlegen können.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller begründet das Vorgehen der Stadt: “Vor dem Hintergrund der immer noch sehr hohen Inzidenzzahlen sehe ich den Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht in Innenräumen sehr kritisch. Hier hätte ich mir gewünscht, dass Bund und Land durch eine entsprechende Gesetzgebung den ‘Basisschutz’ aus Abstand halten, Maske tragen und testen lassen weiterhin aufrecht erhalten hätten. Um die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Mitarbeitenden dort zu schützen, wo sie sich in meinem Verantwortungsbereich auf engem Raum begegnen, habe ich daher jetzt selbst eine entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet. Ich bin mir sicher, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Infektionsrisikos leisten.”

Appell zur Eigenverantwortung

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Die neue Verordnung löst am Sonntag, 3. April 2022, um 0 Uhr die bisherigen Regelungen ab. Sie gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

StichworteCoronaschutzverordnungGesundheitsministeriumMaskenpflicht
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