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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Entscheidung zu Bergischer Kaserne endlich gefallen

Düsseldorf: Entscheidung zu Bergischer Kaserne endlich gefallen

Von Ute Neubauer
6. Juni 2016
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Obwohl Gebäude stehen, werden die Flüchtlinge in Leichtbauhallen untergebracht, da die Renovierung zu aufwendig wäre

Nach monatelanger Diskussion hat die Bezirksregierung Düsseldorf am Montag (6.6.) offiziell bekanntgegeben, dass das Gelände der Bergischen Kaserne in Hubbelrath nicht als Landesunterkunft für Flüchtlinge genutzt werden wird. Damit ist der Weg frei für die Stadt Düsseldorf, die nun plant dort Leichtbauhallen für rund 400 Menschen aufzustellen.

Immer noch steigende Flüchtlingszahlen in Düsseldorf

Die sinkenden Flüchtlingszahlen haben die Bezirksregierung veranlasst, keine weiteren Leichtbauhallenkomplexe als Erstaufnahmestellen für Flüchtlinge auf dem Gelände der Bergischen Kaserne zu bauen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gemeinsam mit dem Innenministerium entschieden, dass die Liegenschaft der Stadt Düsseldorf zur Verfügung gestellt wird.

Der Landeshauptstadt werden wöchentlich immer noch 170 neue Flüchtlinge zugewiesen, da sie das rechnerische Kontingent noch nicht erreicht hat. Da einige Unterkünfte in der Stadt im Sommer aufgegeben werden müssen, ist die Stadt froh über die Aussicht, nun auf dem Gelände in Hubbelrath eine Leichtbauhallen-Unterkunft aufstellen zu können.

Kaserne steht nun unter Denkmalschutz

Für die weitere Erschließung des Geländes als Wohngebiet nach dem Jahr 2020 müssen jetzt allerdings neue Gegebenheiten berücksichtigt werden. Denn das Land hat in den vergangenen Monaten geprüft, ob die Bergische Kaserne unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Das Ergebnis fiel positiv aus und so wurde der ab 1937 erbaute Teil der Kaserne entlang der Bergischen Landstraße/Ecke Knittkuhler Straße inklusive der Straßen und Wege im Gelände als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen.

Der Denkmalschutz beeinflusst  nach Auffassung der Behörde eine Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft und die spätere städtebauliche Entwicklung des Areals nicht. Der unter Schutz stehende Bereich umfasst ca. ein Fünftel der Gesamtanlage. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Kaserne ein bedeutendes Zeugnis deutscher Geschichte sei. Sie belegt die intensive Aufrüstung der Wehrmacht im Rahmen des Programms „Wiederwehrhaftmachung des Reiches“ durch das nationalsozialistische Regime als Voraussetzung einer expansiven, kriegerischen Territorialpolitik. Als Flakkaserne war sie wichtiger Bestandteil der Luftverteidigung des Dritten Reiches.

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