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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: NRW erlaubt auch die Öffnung von Möbelmärkten ab Montag

Düsseldorf: NRW erlaubt auch die Öffnung von Möbelmärkten ab Montag

Von Ute Neubauer
16. April 2020
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Die Zahl der Genesenen liegt in NRW bei 15.849 bei rund 28.000 bestätigten Infizierten

Nordrhein-Westfalen geht bei den Lockerungen der Corona-Maßnahmen den gleichen Weg wie die anderen 15 Bundesländer. Damit soll die Akzeptanz bei den Bürger*Innen erhöht werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen, zu denen die Minister Stamp, Laumann und Gebauer bei ihrem Pressestatement am Donnerstag (16.4.) betonten, dass sie ihm Rahmen des Ermessensspielraums lägen. Dazu gehört, dass in NRW ab Montag (20.4.), neben dem Einzelhandel mit Ladenfläche bis 800 Quadratmetern, Autohändlern und Buchhändlern, auch Möbelmärkte und Baby-Fachmärkte öffnen dürfen. An einem Strang ziehen alle Bundesländer bei der Frage des Abiturs: Bundesweit soll es Abiturprüfungen geben.

Einzelne Punkte müssen noch definiert werden

Nicht alle in Berlin mit den 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer vereinbarten Regelungen sind bereits vollkommen durchdefiniert. Die Ministerien hatten auch am Donnerstag noch Abstimmungsbedarf, um die Vorgaben in länderspezifische Erlasse zu kleiden, bei denen trotzdem eine größt mögliche Einigkeit unter allen Bundesländern herrscht. So wird derzeit noch an der Erweiterung der Personenkreise, die zu den systemrelevanten Bereichen gehören, gefeilt. Auch der Begriff „Großveranstaltungen“ erhält noch eine einheitliche Definition. Im Bereich der Schulen will man in ganz Deutschland eine Begrifflichkeit von Risikogruppen beim Lehrpersonal festlegen, um damit die Kapazitäten der Lehrer festzustellen. Auch bei der Betreuung der U5-Kinder besteht noch Klärungsbedarf.

Kitas und Tagespflege

Der Personenkreis der Mitarbeiter*Innen in systemrelevanten Bereichen wird erweitert, so dass bald zehn Prozent der Kinder wieder in Kitas und Tagespflegeeinrichtungen betreut werden können. Nach der Neufestlegung soll die Betreuung für mehr Kinder ab Donnerstag (23.4.) starten, um den Einrichtungen den notwendigen Vorlauf zu bieten.

Öffnung von Geschäften

Bei der Regelung der Erlaubnis zur Geschäftsöffnung bei Läden bis 800 Quadartmeter Fläche ist man nicht willkürlich vorgegangen, betont Minister Laumann. Die Größe ist an die Bauordnung angelehnt, die ab 800 Quadratmetern von „Großflächigem Handel“ spricht. Öffnen dürfen außerdem Buchläden, Autohändler und Fahrradgeschäfte – unabhängig von ihrer Größe. In NRW dürfen zusätzlich Möbelhäuser und Baby-Fachmärkte öffnen. Alle Geschäfte müssen sich an strenge Abstand- und Hygiene-Vorgaben halten. So ist pro zehn Quadratmeter Fläche nur ein Kunde erlaubt. Die Reduzierung einer größeren Geschäftsfläche auf unter 800 Quadratmeter – beispielsweise durch Absperrung von Bereichen – wird nicht gestattet. Shopping-Center und die darin befindlichen Läden dürfen öffnen, aber die Center-Betreiber sind dafür verantwortlich, dass es in den Gemeinschaftsflächen nicht zu Menschenansammlungen kommt.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen sind bis zum 31. August nicht erlaubt. Eine genaue Definition, was eine Großveranstaltung ist, folgt.

Schulen

Schulministerin Yvonne Gebauer betonte die Entschlossenheit aller Bundesländer, Abschlussprüfungen abzuhalten. Deshalb werden von Montag (20.4.) bis Mittwoch (22.4.) in den Schulen vorbereitende Maßnahmen getroffen, um den Jahrgängen, die eine Schlussprüfung zu absolvieren haben, ab Donnerstag (23.4.) den Schulbesuch zu ermöglichen. Der Schulbesuch dieses Personenkreises ist freiwillig und soll der Vorbereitung auf die Prüfungen dienen. Dabei kommt es zu keinem Unterricht im großem Klassenverband, sondern zur Aufteilung in Kleingruppen. Mit dem Angebot soll insbesondere den Schüler*Innen die Möglichkeit des Lernens gegeben werden, die zu Hause dazu keine optimalen Bedingen haben. Die erste Abiturprüfung wird am 12. Mai geschrieben.

Stufenweise sollen weiter Schüler*Innen ab Mai hinzu kommen. So ist geplant als nächstes die Grundschüler der vierten Klassen in den Schulalltag zurückzuführen, um ihnen den Übergang in die weiterführenden Schulen zu erleichtern. Nächste Priorität haben die Schulstufen, die im nächsten Schuljahr eine Abschlussprüfung haben. Ziel sei, so Gebauer, bis zu den Sommerferien schrittweise alle Schüler wieder in den Schulen zu unterrichten. Ein Sitzenbleiben wegen schlechter Noten am Ende des Schuljahrs fällt Corona-bedingt aus. Allerdings werden dann Gespräche mit den Eltern geführt, was der sinnvolle weiter Weg ist.

Das Schulministerium ist im Gespräch mit der IHK und der Handwerkskammer, wie die Abläufe bei den Gesellenprüfungen gestaltet werden können.

Für die Schüler*Innen in Heinsberg soll es individuelle Lösungen geben. Dort müssen zum Teil noch die Vorabi-Klausuren geschrieben werden.

Für die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsanforderungen in den Schulen seien die Kommunen zuständig, betont die Ministerin. Ein Hygieneplan wird aktuell von den Staatssekretären erarbeitet.

Kommunalwahl NRW

Nach jetzigen Stand soll am Termin der Kommunalwahlen in NRW am 13. September festgehalten werden.

Weitere Maßnahmen

Weitere Lockerungen sollen am 30. April in der nächsten Gesprächsrunde zwischen den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin besprochen werden.

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