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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: „Licht aus“ gegen Dügida war nicht OK, urteilt das Oberverwaltungsgericht

Düsseldorf: „Licht aus“ gegen Dügida war nicht OK, urteilt das Oberverwaltungsgericht

Von Ute Neubauer
4. November 2016
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Erfolg sieht anders aus, Melanie Dittmer ist in Düsseldorf gescheitert, Archivfoto

Am 12. Januar 2015 hatte Oberbürgermeister Thomas Geisel die Lichter im Rathaus ausschalten lassen, um damit ein Zeichen gegen Intoleranz und die sogenannte Dügida-Demonstration zu setzen. Der Aufruf dazu habe gegen „das Sachlichkeitsgebot“ verstoßen, befand am Freitag (4.11.) der 15. Senat des  Oberverwaltungsgerichts Münster.

Die Lichter erloschen damals an verschiedenen öffentlichen Gebäuden und auch Düsseldorfer Bürger und Geschäftsleute folgten dem Aufruf des OBs, die Beleuchtung an ihren Gebäuden ebenfalls auszuschalten. Damit wurde ein "Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus" gesetzt und richtete sich gegen die von Melanie Dittmer angemeldet Demonstration "Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Dügida). Darüber hinaus bat Geisel die Düsseldorfer um Teilnahme an der parallel stattfindenden Gegendemonstration "Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger für Demokratie und Vielfalt – Mit rheinischer Toleranz gegen Ausgrenzung und Hass".

Gegen das Sachlichkeitsgebot

Das Gericht befand nun, dass die „Licht Aus-Aktion“ gegen das Gebot der Sachlichkeit eines Oberbürgermeisters verstoßen hätte. Den Aufruf zur Gegendemonstration hingegen befand das Gericht als nicht zu beanstanden. Damit habe er das Neutralitätsgebot nicht verletzt, denn dies gelte grundsätzlich nur gegenüber politischen Parteien.

Dügida und Melanie Dittmer trotzdem gescheitert

Damit hat Melanie Dittmer vor Gericht einen kleinen Erfolg erzielt, der allerdings kaum zu Buche schlägt. Denn Dügida konnte sich in Düsseldorf nicht etablieren und ging zuletzt mit etwas mehr als einem Dutzend Demonstranten kläglich zu Ende. Melanie Dittmer durfte die Dügida-Demonstrationen auch nicht mehr selber anmelden, bzw. dort das Wort ergreifen, da ihr dies wegen ihrer fremdenfeindlichen Äußerungen und Aktionen vom Gericht untersagt worden war.

Revision möglich

Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.  Der Fall würde grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen hinsichtlich des Inhalts und der Grenzen der grundrechtsrelevanten Äußerungsbefugnisse eines Oberbürgermeisters gegenüber politischen Bewegungen aufwerfen, die keine politischen Parteien seien. Aktenzeichen 15 A 2293/15 (I. Instanz: VG Düsseldorf – 1 K 1369/15)

Der Oberbürgermeister will das Urteil prüfen lassen

Thomas Geisel sagte zum Urteil: "Die Differenzierung zwischen einem zulässigen Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration und dem offenbar unzulässigen Licht aus-Appell vermag mich nicht zu überzeugen, zumal ich mich damit in bester Gesellschaft mit den Kollegen beispielsweise in Köln, Hannover und Berlin sowie dem Kölner Kardinal Woelki weiß. Ob wir in Revision gehen werden, werden wir entscheiden, wenn wir das Urteil sorgfältig geprüft haben."

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