Düsseldorf: Awista Kommunal ist bereit für den Wintereinsatz

Die aktuelle Wetterlage sorgt bei der Awista Kommunal dafür, dass sich alle auf die Wintereinsätze vorbereiten. Bereits in der Nacht von Sonntag auf Montag (16./17.11.) war die Rufbereitschaft erhöht und auch in den kommenden Tagen wird mit Einsätzen gerechnet. 3.575 Tonnen Salz, 250 Tonnen Splitt sowie 125 Kubikmeter Flüssigsalz sind eingelagert und stehen für den Einsatz bereits. Nachschub kann bei Bedarf innerhalb von 48 Stunden geordert werden. Dazu bestehen Verträge mit mehreren Salzlieferanten.
Der Fuhrpark für den Winterdienst umfasst 25 Streufahrzeuge von denen vier Solefahrzeuge Flüssigsalz verteilen, 20 Kleinkehrmaschinen mit Winterdienstaufsatz, die unter anderem die Fahrradwege räumen, 22 Kehrichtfahrzeuge, deren Besatzungen (88 Mitarbeitende) die rund 3.500 Überwege abstreuen sowie drei Multifunktionsfahrzeuge, die in Wohnstraßen und Tempo-30-Zonen eingesetzt werden.
Je nach Wetterlage werden bis zu 180 Mitarbeiter*innen parallel im Winterdienst eingesetzt. Der Winderdienst erfolgt in drei Streustufen, bei denen die Straßen und Wege mit unterschiedlicher Priorität behandelt werden. So werden bei einer Temperatur von +2°C mit fallender Tendenz und hoher Luftfeuchte zuerst gefährdete Stellen wie die Rheinbrücken abgefahren, gefolgt von verkehrstechnisch wichtigen Straßen und Gefahrenstellen. Sobald verstärkte Streumaßnahmen bei gefährlichen Stellen erforderlich sind, werden zusätzliche Kontrollstrecken auf eine Lange von 640 Kilometern mit sechs Fahrzeugen bedient.
Die Streustufen 1 und 2 umfassen zusammen eine Strecke von rund 1400 Kilometern. Hierzu gehören Brücken, gefährliche Stellen, Straßen mit schienengebundenem ÖPNV, Straßen mit hoher Verkehrsfrequenz und -bedeutung, inklusive der Radwege, Wohnsammelstraßen und Straßen mit Busverkehr. Zum Einsatz kommen 20 Fahrzeuge. Die Dringlichkeitsstufe wird in der Regel um 3 Uhr ausgerufen. Die Verkehrssicherheit wird mittels Streusalzes gewährleistet. Das Streuen der Überwege erfolgt werktags (montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr) und sonntags bzw. feiertags von 9 bis 20 Uhr.
Die Dringlichkeitsstufe 3, die auch als Räumstufe bezeichnet wird, umfasst Wohnstraßen und Tempo-30-Zonen. Ab Schneehöhen von 25cm Höhe kommen kleinere Winterdienstfahrzeuge zum Einsatz, die in diese Bereiche aufgrund ihrer Breite noch einfahren können. Die Dringlichkeitsstufe 3 wird auf Anweisung der Stadt gefahren.
Aufgaben der Bürger*innen

Anwohner*innen haben Räumpflicht, Foto: Symbolbild
In der städtischen Straßenreinigungssatzung hat Düsseldorf geregelt, wie und wann der Schnee von den Gehwegen geräumt sein muss. Anlieger müssen Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einen Meter räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer. Diese Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss er bis morgens zu den vorgegebenen Zeiten geräumt sein.
Zum Abstreuen gegen Glätte können abstumpfende Mittel, wie Sand, Granulat oder Splitt, verwendet werden.Empfohlen werden dafür besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind. Der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ist verboten, denn Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die Awista an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählt nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch “alternative” Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Hier geht es zu weiteren Informationen zum Winterdienst.