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Home›Düsseldorf›In Düsseldorf dürfen Rasenroboter nachts nicht mähen

In Düsseldorf dürfen Rasenroboter nachts nicht mähen

Von Ute Neubauer
10. April 2026
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Zum Schutz von nachtaktiven Tieren, wie den Igeln, dürfen Rasenroboter nachts nicht mähen, Foto: Symbolbild

Um nachtaktive Tiere wie Igel zu schützen, hat die Stadt Düsseldorf im März 2025 die “Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern zum Schutz wildlebender Tiere” erlassen. Nach einem Jahr blickt die Untere Naturschutzbehörde positiv auf das Ergebnis. In der vergangenen Sommersaison wurden keine Verstöße bekannt, weder durch Kontrollen noch durch Meldungen aus der Bevölkerung.

Die Sensoren vielen Mähroboter erkennen häufig Kleintiere nicht, was zu Verletzungen oder Tod führen kann, Foto: Symbolbild

Hintergrund der Regelung ist der zunehmende Einsatz autonomer Mähroboter in privaten Gärten. Diese wurden oft abends und nachts betrieben, damit sie die Menschen tagsüber nicht stören. Dabei wurden sie zur Gefahr für nachtaktive Kleintiere, wie Igel, Mäuse, Amphibien wie Kröten und Molche sowie zahlreiche Insekten und Schnecken. Sie nutzen die Dämmerung und Nacht zur Nahrungssuche. Da Studien belegen, dass die Sensoren der Mähroboter Kleintiere nur unzureichend erkennen, wurde in Düsseldorf und zahlreichen anderen Städten Allgemeinverfügungen erlassen. Denn insbesondere Tiere, die sich langsam bewegen, wurden häufig verletzt oder sogar getötet. Der Igel ist dabei besonders gefährdet, da seine natürliche Schutzreaktion – das Zusammenrollen – ihn nicht vor den scharfen Klingen der Mähroboter schützt. Außerdem fallen zahlreiche Insekten und Schnecken den Maschinen zum Opfer, die dann wiederum als Nahrung für die Igel fehlen.

Die Düsseldorfer Allgemeinverfügung untersagt die Nutzung von Mährobotern in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Ausnahmen können im Einzelfall durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden, wenn nachweislich kein Risiko für Wildtiere besteht, etwa aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten oder geeigneter Schutzmaßnahmen. Solche Ausnahmen blieben bislang selten und betrafen meist große, übersichtliche Flächen wie Sportanlagen.

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit und der steigenden Aktivität in der Tierwelt sollen die Düsseldorfer*innen erneut für das Thema sensibilisiert werden. Kontrollen erfolgen weiterhin stichprobenartig, unter anderem durch die Naturschutzwacht. Entscheidend bleibt jedoch die Mitwirkung der Bevölkerung durch verantwortungsbewusstes Verhalten und gegebenenfalls die Meldung von Verstößen.

Durch Informationen und einfache Anpassungen im Alltag kann ein wirksamer Schutz für Wildtiere erreicht werden. Neben dem Verzicht auf nächtlichen Betrieb können bereits einfache Maßnahmen helfen. Dazu gehört beispielsweise das Anlegen sogenannter Igeltore – kleine Durchlässe in Zäunen –, die es Tieren ermöglichen, Gärten als Lebensraum zu nutzen und Barrieren zu überwinden. Auch strukturreiche Gartenbereiche, etwa durch Totholz, Laubhaufen oder Blühflächen, schaffen wertvolle Rückzugsorte und Nahrungsquellen für zahlreiche Arten.

StichworteAllgemeinverfügungIgelTierschutz
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