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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Das Amtsgericht soll über Bedrohung gegen AfD-Ratsherrn entscheiden

Düsseldorf: Das Amtsgericht soll über Bedrohung gegen AfD-Ratsherrn entscheiden

Von Ute Neubauer
13. Januar 2026
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Noch wurde kein Urteil gesprochen, die Verhandlung wird fortgesetzt

Nachdem am 15. Februar 2025 rund 30.000 Menschen in Düsseldorf gegen die AfD, Rassismus und Ausgrenzung demonstriert hatten, errichtete die AfD zwei Tage später, am Montag den 17. Februar, erneut einen Wahlkampfstand auf dem Oberbilker Markt. Die Polizei begleitet die Aktion, da es in Düsseldorf keine Veranstaltung der AfD gibt, die nicht von Gegenprotesten begleitet wird.

So kam es dazu, dass einige Mitglieder von Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ) während ihrer Mittagspause zum Oberbilker Markt kamen, um die Werbeaktion der AfD zu beobachten. Dabei soll es zur Beleidigung und Bedrohung des Düsseldorfer Kreissprechers der AfD und Ratsherrn Marco Vogt gekommen sein. Noch vor Ort zeigte er dies bei der Polizei an und beschuldigte Streetworker Johannes Dörrenbächer ihn als „Affe“ bezeichnet zu haben und eine sinngemäße Bedrohung wie „komm mal alleine nach Oberbilk“ ergänzt um eine Schlaggeste wahrgenommen zu haben. Zwei Wochen später teilte er dann der Polizei per Mail mit, dass auch Mischa Aschmoneit (Programmplaner beim zakk) ihn bedroht habe. Als Zeuge gab er Claus Henning Gahr von der AfD an.

Am Montag (12.1.) wurde der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt. Das Zuschauerinteresse war so groß, dass der Saal gewechselt werden musste, damit alle Platz fanden. Nachdem der Richter dem Vorschlag des Anwalt von Dörrenbächer, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, nicht nachgekommen war, da die Staatsanwaltschaft dagegen war, führten die beiden Angeklagten ihre Sicht der Dinge aus. Beide engagieren sich gegen Rassismus und Ausgrenzung. Die Remigrationsforderung und weitere Standpunkte machten deutlich, dass die AfD keine demokratischen Werte verfolge, weshalb man sich am Protest gegen die Partei beteilige. Aufgrund ihrer Arbeit seien beide in der Öffentlichkeit namentlich bekannt und würden deshalb auch von AfD-Mitgliedern erkannt. Äußerungen auf Socialmedia ließen vermuten, dass die AfD Gegenprotest nicht schätzt und versucht diesen zu unterbinden. Dörrenbächer vermutete, dass dies auch die Intention hinter der Strafanzeige sei, ein Versuch der Diskreditierung.

Beide versicherten weder bedroht noch beleidigt zu haben, was auch aufgrund der Entfernung zwischen ihnen und den AfD-Vertretern nicht möglich gewesen sei, da eine Polizeikette beide Gruppen voneinander trennte. Sollte es zu Äußerungen gekommen sein, sei dies eine Reaktion auf das aggressive Verhalten von Vogt und seinen Parteikollegen gewesen.

Marco Vogt und Claus Henning Gahr waren als Zeugen vorgeladen, aber nur Vogt war erschienen. Er erinnerte sich an wenig Konkretes, will aber die Bedrohung und die Beleidigung vernommen haben.

Nachfragen seitens des Richters und des Anwalts konnte er kaum beantworten. Unklar war auch, warum er Gahr als Zeuge benannt hatte, sich aber nicht erinnern konnte, wo sich dieser während der angeblichen Tat aufgehalten hatte. Während im Polizeiprotokoll vermerkt war, dass die Kontrahenten im Abstand von 20 Metern und getrennt durch eine Polizeikette gestanden hätten, betonte Vogt, der Abstand sei drei Meter gewesen.

Die Öffentlichkeit wurde anschließend ausgeschlossen, da Richter, Staatsanwältin, Anwalt und Beklagte in einem Rechtsgespräch das weitere Vorgehen besprachen. Dabei wurde festgelegt, dass es am 2. Februar eine Fortsetzung der Verhandlung gibt, bei der neben Gahr auch Polizeibeamte als Zeugen geladen werden, um die konträren Aussagen zu verifizieren.

StichworteAfdAmtsgerichtDSSQ
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