Frauenberatungsstelle Düsseldorf hofft auf Unterstützung durch Land und Bund

Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Frauen steigt – auch in Düsseldorf. Schon lange wird ein drittes Frauenhaus gefordert sowie eine Clearingstelle, die in akuten Fällen helfen kann. Am 24. Februar 2025 wurde das Bundesgesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verabschiedet. Das sogenannte Gewalthilfegesetz definiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Es enthält einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, der allerdings erst am 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Die Übergangszeit soll den Ländern Zeit geben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen.
Am Montag (1.9.) waren NRW-Ministerin Josefine Paul und Bundesministerin Karin Prien zu Besuch in der Frauenberatungsstelle Düsseldorf. Die Frauenberatungsstelle kennt die Not vieler Betroffener aus der 40-jährigen Arbeit und fordert seit langem den Ausbau des Gewaltschutzes für Frauen.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Geschlechtsspezifische Gewalt ist in unserer Gesellschaft leider noch immer ein alltägliches Phänomen. Damit dürfen wir uns nicht abfinden. Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Wir müssen weiter konsequent gegen Gewalt gegen Frau und Mädchen kämpfen. Denn jedes Gewaltopfer ist eines zu viel. Von Gewalt betroffene Frauen müssen Beratung und Hilfe finden. Die Frauenberatungsstelle Düsseldorf bietet diese Unterstützung schon seit 40 Jahren – kompetent, niedrigschwellig und immer auf der Seite der Frauen. Für dieses langjährige Engagement gilt ihnen mein großer Dank. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits heute über ein starkes Netz an Gewalthilfeeinrichtungen. Mit dem Gewalthilfegesetz auf Bundesebene erhalten gewaltbetroffene Frauen und Mädchen endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Bund und Länder sind nun gleichermaßen gefordert, eine dauerhafte und bedarfsgerechte Struktur sicherzustellen.“
„Die Frauenberatungsstelle Düsseldorf leistet seit vielen Jahren engagierte und fachlich exzellente Arbeit für gewaltbetroffene Frauen. Ihre Arbeit zeigt, wie wichtig niedrigschwellige, vertrauensvolle Anlaufstellen vor Ort sind. Das Gewalthilfegesetz ist ein starkes Fundament – jetzt kommt es darauf an, es gemeinsam mit Leben zu füllen. Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung,“ betonte Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien.
Das Gewalthilfegesetz schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung, Aufrechterhaltung und Finanzierung eines bundesweiten Angebots an Schutz- und Beratungseinrichtungen für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen vor. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung ist vorgesehen. Mit dem Gesetz stellte der Bund zur Unterstützung der Länder insgesamt 2,6 Milliarden Euro für den Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung. Die Landesregierung NRW hat seit Beginn der Legislaturperiode mehr als 70 neue landesgeförderte Schutzplätze für Frauen in Frauenhäusern geschaffen. Obwohl es 70 Frauenhäuser mit insgesamt 700 Schutzplätzen für Frauen und mehr als 750 Kinderplätzen gibt, müssen immer noch viele Frauen abgelehnt werden. In NRW gibt es 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Für diese Einrichtungen stehen im Landeshaushalt 2025 im Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“, im Vergleich zu 2024 unverändert, mehr als 28 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Frauenberatungsstelle Düsseldorf betont allerdings, dass es gemäß den Standards der Istanbul-Konvention bei einer Großstadt wie Düsseldorf 64 Plätze für Frauen und ihre Kinder bereitgestellt werden müssten. Jetzt hoffen sie auf die zeitnahe Eröffnung eines dritten Frauenhauses, um wenigstens die 19 aktuellen Plätzen (in zwei Häusern) auszubauen.