Düsseldorf: Versteigerung von Fund-Fahrrädern und mehr am 8. April
Durch das Ordnungsamt sichergestellte und gefundenen Fahrräder kommen am Montag, den 8. April 2024, ab 9 Uhr unter den Hammer des Auktionators. Die rund 50 Räder können ab 8:30 Uhr in den Räumen des städtischen Fundbüros, Erkrather Straße 1-3 besichtigt werden. Im Angebot sind diesmal auch 20 Pakete mit unterschiedlichstem Inhalt aus Sicherstellungen.
Interessierte müssen beachten, dass bei Rädern und dem Inhalte der pakete keine Garantie gibt, die Artikel sind ungeprüft. Den Käufer*innen von Rädern wird empfohlen, das Rad vor der ersten Tour sorgfältig zu überprüfen, da die Räder in dem Zustand angeboten werden, in dem sie im Fundbüro abgeliefert werden. Reine Schrotträder werden allerdings vorher entsorgt.
Versteigert werden unter anderem Fahrräder und E-Bikes der Marken Bulls, Haibike, Gazelle und Pegasus. Die Pakete enthalten teilweise Neuwaren. Dazu gehören Musikboxen, Kleidungs- und Möbelstücke aller Art, Reiseutensilien sowie verschiedene elektrische Körperpflegegeräte und hochwertiges Werkzeug.
Mit dem Zuschlag geht der ersteigerte Gegenstand in das Eigentum des Meistbietenden über. Der Betrag muss sofort bar bezahlt werden und die Ware kann gleich mitgenommen werden. Einen entsprechenden Eigentumsnachweis gibt es mit dazu. Die Versteigerung erfolgt ohne Gewährleistung (Garantie).
Fundtiere
Interessenten für gefundene Tiere werden durch den Tierschutzverein Düsseldorf an geeignete neue Halter vermittelt. Aktuell warten dort nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch viele Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel auf ein neues Zuhause. Informationen zu vermittelbaren Tieren gibt es auf der Internetseite des Tierschutzvereins Düsseldorf.
Hinweis zu Öffnungszeiten und Arbeitsweise des Fundbüros
Abgesehen von der Versteigerung ist das Fundbüro derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache unter Telefonnummer 0211-8993285 geöffnet. Viele Dienstleistungen können die Bürger*innen online abrufen. Hier kann eine Liste aufgerufen werden, in der Fundstücke aufgeführt sind. Wer sein Eigentum in der Liste findet, kann gleich online seine Ansprüche geltend machen. Da Fundstücke oft bei der Polizei oder in den Bürgerbüros abgegeben werden, kann es zwei Wochen dauern, bis die Artikel in der Liste aufgeführt werden. Eine wiederholte Prüfung ist daher sinnvoll.
Über Fundstücke, deren Eigentümer*in beispielsweise durch Ausweise zu ermitteln sind, wird der/die Betroffene vom Fundbüro schriftlich benachrichtigt. Ist der Wohnort nicht Düsseldorf, werden die Fundstücke an das Fundbüro des entsprechenden Ortes geschickt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der zuständigen Auslandvertretung (Botschaft, Konsulat) übersandt.
Finder*in von Gegenständen haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten zurück zu bekommen, wenn die Eigentümer nicht ermittelt werden können. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die Fundsache versteigert.
Verlust- oder Fundmeldungen können auch jederzeit per E-Mail an fundbuero@duesseldorf.de gesendet werden.