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Home›Service›Mieterverein Düsseldorf: Mit Online-Tool gegen Mietwucher

Mieterverein Düsseldorf: Mit Online-Tool gegen Mietwucher

Von Ute Neubauer
27. März 2024
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(v.l.) Claus Nesemann und Hans-Jochem Witzke wollen den Mieter*innen mit dem neuen Online-Tool die Analyse erleichtern, ob sie zu viel Miete bezahlen

Seit dem 1.7.2020 gilt in 415 deutschen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse. In NRW sind es 18 Städte und Düsseldorf gehört dazu. Die Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 556d Abs. 1) enthalten und besagt, dass der Vermieter bei der Wiedervermietung einer Wohnung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete als Mietzins verlangen darf. Nach einer Analyse der Mietervereins Düsseldorf verlangen viele Vermieter zu hohe Mieten. Um den Mieter die Möglichkeit zu geben, dies zu überprüfen, ist nun ein Online-Tool für alle Interessierten freigeschaltet, mit der Verstöße gegen die Mietpreisbremse ermittelt werden können. Das Tool ist kostenlos und nicht an die Mitgliedschaft im Mieterverein gebunden.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke: „Wir wissen, dass in Düsseldorf jede vierte Wohnung zu teuer am Markt angeboten wird. Aus dieser Erfahrung rührt unser neues Angebot, das man vor oder nach Vertragsabschluss nutzen kann. Viele Mieter haben das gesetzlich verbriefte Recht, die überhöhte Miete zu reduzieren. Das kommt der gesamten Bevölkerung der Landeshauptstadt zugute.“

Quelle: Mieterverein Düsseldorf

Wichtig ist, dass die Mietpreisbremse nur für Mietverträge gilt, die nach dem 1. Juli 2020 geschlossen wurden. Dann aber gilt, dass Überzahlungen bis zu 30 Monate rückwirkend vom Vermieter zurückverlangt werden können.

Das Online-Tool Mietpreisbremse ist hier auf der Seite des Mietervereins Düsseldorf zu finden. Wenn man seinen Mietvertrag zur Hand hat, wird man durch 20 Fragen geführt, was etwa zehn Minuten Zeit in Anspruch nimmt. Da die Mietpreisbremse einige Ausnahmen vorsieht, werden diese zunächst für ein treffsicheres Ergebnis abgefragt. Gut ist zu wissen, wie hoch die Miete des Vormieters war und ob die Wohnung in den letzten drei Jahren vor Mietbeginn modernisiert wurde. Diese Informationen, sofern sie denn vom Vermieter mitgeteilt wurden, können dazu führen, dass die Mietpreisbremse keine Anwendung findet.

Am Ende erhält man die Informationen über die maximal erlaubte Miete und die tatsächlich gezahlte Miete. Verlangt der Vermieter zu viel, sollte man das Gespräch suchen oder sich beim Mieterverein beraten lassen, welche Schritte sinnvoll sind. Für Vermieter kann dies Konsequenzen haben. Liegt die Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, Mietwucher liegt bei 50 Prozent über dem Mietenspiegel vor und ist ein Straftatbestand.

„Viel zu viele Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf nehmen ihre Rechte nicht wahr. Wir empfehlen, dass sie sich mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Wir können mit dem Online-Tool Mietpreisbremse und dem unverbindlichen Ergebnis keine Rechtsberatung ersetzen, aber man erhält wertvolle Hinweise“, sagt Claus Nesemann, Geschäftsführer des Mietervereins. 18 Volljurist*innen beraten beim Mieterverein Düsseldorf jährlich rund 23.000 Mitglieder.

„Das Online-Tool Mietpreisbremse ist ein kostenloses, aber gewinnbringendes Angebot für alle“, betont der Vorsitzender Witzke. „Leider wird die Mietpreisbremse viel zu selten gezogen. Leider werden auch Verstöße in Düsseldorf nicht von Amts wegen überprüft. Umso wichtiger, dass die Düsseldorfer den Mieterverein Düsseldorf in der Oststraße an ihrer Seite haben.“

An der Oststraße in Düsseldorf sind die Büros des Mietervereins

In Hamburg wurde das Online-Tool Mietpreisbremse bereits erfolgreich eingeführt. In den ersten sechs Monaten wurde die Seite über 10.000-mal aufgerufen und 2.792 Analysen durchgeführt. „Ein Erfolgsmodell, das wir gerne den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern anbieten“, so Nesemann.

Und auch für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen soll es bald ein Instrument geben, mit dem die Mieter*innen die Richtigkeit prüfen können. Dabei gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren und das Einhalten des Mietspiegels. Online soll den Mieter*innen in dem Tool die ortsübliche Vergleichsmiete angezeigt werden, um damit zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine geforderte Mietanpassung rechtens ist. Der Mieterverein rät: „Erst prüfen, dann zustimmen – oder eben widersprechen!“

StichworteMieterschutzMietervereinMietpreisbremse
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