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Düsseldorf: OVG beurteilt Pläne der Bezirksregierung zum Neubau des Deichs “Himmelgeister Rheinbogen” als rechtswidrig

Von Ute Neubauer
3. Februar 2022
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Laut Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung sollte der Deich (rote Linie) saniert werden, Foto: Luftbild der Stadt Düsseldorf

Die Erneuerung des Deichs entlang des „Himmelgeister Rheinbogens“ wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf in einem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2020 entlang des bisherigen Verlaufs festgelegt. Dagegen hatte der BUND Klage eingereicht, die am Donnerstag (3.2.) vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster positiv beschieden wurde.

BUND bekam Recht

Der 20. Senat des OVG begründete sein Urteil damit, dass der Planfeststellungsbeschluss in mehrfacher Hinsicht gegen zu beachtende wasserrechtlichen Vorgaben verstoße. Die Bezirksregierung habe das wasserrechtliche Verbesserungsgebot nicht hinreichend berücksichtigt. Dies besagt, dass ein Vorhaben nicht zugelassen werden kann, wenn es gegen die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie spricht. Dies habe die Bezirksregierung nicht ausreichend geprüft. Insbesondere die mögliche Zurückverlegung des Deichs sei nicht ausreichend in den Blick genommen worden. Die Würdigung der Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete fand nicht statt, beziehungsweise nur in wirtschaftliche Gesichtspunkten. „Auch die übrigen von der Bezirksregierung genannten Gründe tragen die Entscheidung für einen Bau des Deichs auf der bisherigen Trasse nicht“, heißt es in der Begründung.

Der Planfeststellungsbeschluss beinhalte außerdem noch verfahrensrechtliche Fehler. Allerdings hat der Senat den Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, da die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Aktenzeichen: 20 D 122/20.AK

Der BUND hofft jetzt, dass die Stadt Düsseldorf und die Bezirksregierung Düsseldorf das klare Urteil akzeptieren und schnell die Pläne für eine rheinferne Deichvariante realisieren. „Dadurch ließen sich bis zu 113 Hektar zusätzlicher Hochwasserrückhalteflächen schaffen“, so BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Aus dem Kooperationsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ergibt sich zwingend, dass die Planungen für die rheinferne Deichvariante jetzt ohne Zeitverlust fortgesetzt und realisiert werden müssen.“

Urteil verzögert Deichbau

Da der bestehende Deich marode ist und einem erneuten Hochwasser nur schwer standhalten würde, bedeutet das Urteil allerdings weiteren Zeitverzug. Es muss neu geplant werden. Sollte die vom BUND angestrebte Rückverlegung des Deiches ins Auge gefasst werden, wird die Realisierung auch davon abhängig sein, wie schnell man sich mit den Grundstückseigentümern der Flächen im Überflutungsgebiet einigt. Die Rede ist von einer Verzögerung um fünf Jahre. Der ursprüngliche Baubeginn sollte im nächsten Jahr erfolgen.

Grüne begrüßen Entscheidung

“Das vom BUND erstrittene Urteil gegen die bisherige Planung zur Deichsanierung in Himmelgeist ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und Hochwasserschutz. Jetzt haben wir die Chance, mit einer Rückverlegung des Deichs die bessere Lösung zu planen“, freut sich Lukas Mielczarek, Grüner Ratsherr und umweltpolitischer Sprecher. „Wir Grüne haben uns immer für eine Rückverlegung Deichs eingesetzt. Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass diese nachhaltigere Variante nur aus Kostengründen seit 2005 nicht weiterverfolgt wurde.“

StichworteBezirksregierungDeichHimmelgeistRheinbogen
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