Ddorf-Aktuell – Internetzeitung Düsseldorf

Hauptmenü

  • Düsseldorf
    • Aktuelles
    • Blaulicht
    • Verkehr
    • Karneval
    • Schützen
  • Service
    • Gesundheit
    • Events
    • Termine
    • Shopping
    • Essen & Trinken
    • Motor
    • Reise
  • Politik
    • Stadtrat
    • Stadtteile
    • Parteien
    • Bauen & Wohnen
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Gewerkschaften
    • Verbände
    • Messen
    • Karriere
    • Bildung
  • Kultur
    • Kunstfakten
    • Kunstkritik
    • Theater
    • Film
    • Musik
    • Literatur
    • Malerei
    • Fotografie
    • Tanz
    • Ausstellungen
  • Sport
    • Tischtennis
    • Eishockey
    • Fußball
    • Laufen
    • Basketball
    • Handball
    • Football
    • Lokalsport
  • Am Rand(e) notiert

Ddorf-Aktuell

Ddorf-Aktuell – Internetzeitung Düsseldorf

  • Düsseldorf
    • Aktuelles
    • Blaulicht
    • Verkehr
    • Karneval
    • Schützen
  • Service
    • Gesundheit
    • Events
    • Termine
    • Shopping
    • Essen & Trinken
    • Motor
    • Reise
  • Politik
    • Stadtrat
    • Stadtteile
    • Parteien
    • Bauen & Wohnen
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Gewerkschaften
    • Verbände
    • Messen
    • Karriere
    • Bildung
  • Kultur
    • Kunstfakten
    • Kunstkritik
    • Theater
    • Film
    • Musik
    • Literatur
    • Malerei
    • Fotografie
    • Tanz
    • Ausstellungen
  • Sport
    • Tischtennis
    • Eishockey
    • Fußball
    • Laufen
    • Basketball
    • Handball
    • Football
    • Lokalsport
  • Am Rand(e) notiert
  • Borussia Düsseldorf: Sieg mit Rumpftruppe beim Tabellendritten

  • Düsseldorf: Die DEG gewinnt das Derby gegen die Iserlohner Hähne mit 2:1 (1:0, 0:1, 1:0)

  • Fortuna Düsseldorf verliert schmerzlich deutlich in Paderborn mit 1:4

  • Düsseldorf: Russischer Pop-Sänger tritt nicht in der Mitsubishi-Electric Halle auf

  • Düsseldorf: 30,2 Millionen Euro Einnahmen durch Raser und Falschparker

DüsseldorfAktuelles
Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Oberverwaltungsgericht kippt Polizeiauflagen für Demo gegen das NRW-Versammlungsgesetz

Düsseldorf: Oberverwaltungsgericht kippt Polizeiauflagen für Demo gegen das NRW-Versammlungsgesetz

Von Ute Neubauer
28.08.2021
Teilen:
Am Samstag, 28. August, wird ab 13 Uhr auf den Rheinwiesen an der Cecilienallee gegen den Entwurf des NRW-Versammlungsgesetz demonstriert

Nachdem die Düsseldorfer Polizei für die Demonstration gegen der geplante NRW-Versammlungsgesetz am Samstag (28.8.) Auflagen erlassen hat, waren die Anmelder vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Dabei ging es um das Verbot mit Transparenten zu demonstrieren, die größer sind als 100 x 600 Zentimeter. Die Düsseldorfer Richter sahen die Polizei im Recht. Doch das Oberverwaltungsgericht in Münster, bei dem am Freitag (27.8.) der Eilantrag gegen diese Entscheidung eingereicht worden war, kippten den Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.

Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Seiten der Polizei

Die 18. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf war der Einschätzung der Polizei gefolgt, die die Auflagen damit begründeten, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Die Polizei hatte prognostiziert, es bestehe die Gefahr der Begehung von Straftaten. Begründet wurde dies mit einschlägigen Erfahrungen bei der Demonstration am 26. Juni 2021. Dabei seien Transparente verknüpft worden, um das Eindringen der Polizei in Gruppen von Demonstranten zu verhindern. Aus den abgeschirmten Blöcken heraus sei auf Polizisten eingeschlagen und Pyrotechnik entzündet worden. Auch sei es zu Flaschenwürfen gekommen. Die Polizei befürchtet, zu große Transparente würden erneut als Sichtschutz genutzt, um ohne Gefahr der Entdeckung und Identifikation Straftaten zu begehen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah die Auflage als angemessen an und wies deshalb den Eilantrag der Demo-Anmelder ab (Aktenzeichen 18 L 1872/21).

Oberverwaltungsgericht Münster schützt die Demonstranten

Das Oberverwaltungsgericht in Münster beurteilte die Auflagen anders. Nach Beschluss unter Aktenzeichen 15 B 1414/21 darf die Polizei bei der Demonstration gegen das NRW-Versammlungsgesetz am 28. August keine Auflagen bezüglich der Größe und Höhe der Banner machen. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist die Auflage rechtswidrig. Die von der Polizei dargelegten Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus, um eine Beschränkung der Transparente für die gesamte Demo zu erlassen, heißt es in der Urteilsbegründung. Darüber hinaus muss sich die Versammlungsbehörde bei ihrer Gefahrenprognose auch mit dem Grundrechtsschutz nach Artikel 8 Grundgesetz in hinreichender Weise auseinandersetzen.

„Ich bin erleichtert, dass diese unsägliche Polizeiauflage keinen Bestand hat. Dies hätte nämlich bedeutet, dass zukünftig allein die Polizei die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften auf Demonstrationen bestimmen kann und somit indirekt Zensur ausüben kann. Gleichzeitig zeigt dieser Beschluss auch auf, dass das durch Innenminister Herbert Reul (CDU) geplante neue Versammlungsgesetz NRW so nicht durchkommen wird,“ betont Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.

Die Demonstration des Bündnis “Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten” startet am Samstagmittag (28.8.) um 13 Uhr, in Düsseldorf im Rheinpark an den Rheinterrassen/Cecilienallee.

 

StichworteDemonstrationOberverwaltungsgerichtPolizeiauflagenVersammlungsgesetzVerwaltungsgericht
Vorheriger Artikel

Fridays for Future in Düsseldorf: Rund 2.000 ...

Nächster Artikel

Düsseldorf: 146 neue Corona-Fälle, 7-Tages-Inzidenz bei 162,3

0
Anteile
  • 0
  • +
  • 0
  • 0

  • Neueste Beiträge

  • Borussia Düsseldorf: Sieg mit Rumpftruppe beim Tabellendritten

    Von Ingo Siemes
    03.02.2023
  • Düsseldorf: Die DEG gewinnt das Derby gegen die Iserlohner Hähne mit 2:1 (1:0, 0:1, 1:0)

    Von Dirk Neubauer
    03.02.2023
  • Fortuna Schals am Zaun der Arena in Düsseldorf.

    Fortuna Düsseldorf verliert schmerzlich deutlich in Paderborn mit 1:4

    Von Dirk Neubauer
    03.02.2023
  • Düsseldorf: Russischer Pop-Sänger tritt nicht in der Mitsubishi-Electric Halle auf

    Von Ute Neubauer
    03.02.2023
  • Düsseldorf: 30,2 Millionen Euro Einnahmen durch Raser und Falschparker

    Von Ute Neubauer
    03.02.2023
  • Düsseldorf Flingern Nord: Drogensüchtiger randaliert und wird festgenommen

    Von Ute Neubauer
    03.02.2023
  • Düsseldorf Holthausen: Stadt lädt Familien zur Baumpflanzung im Niederheider Wäldchen ein

    Von Ute Neubauer
    03.02.2023
  • Düsseldorf Bilk: Neujahrssuppe für Menschen in Not

    Von Ingo Siemes
    02.02.2023

Textanzeige

  • Textanzeigen

    Wie man online die Auflösung eines Bildes erhöhen kann

    Möchten Sie die Qualität Ihrer Fotos verbessern? Hier erfahren Sie, wie Sie die Auflösung von Bildern online erhöhen können und wo Sie das Tool zum Erhöhen der Fotoauflösung finden. Einige ...
  • TextanzeigenServiceShopping

    Die besten Internet Cafés in Düsseldorf

    Heutzutage hat fast jeder Haushalt Zugang zum Internet. In Deutschland verfügen nur etwa acht Prozent aller Haushalte über keinen Internetanschluss. Damit ist die Nachfrage nach Internet Cafés nicht mehr so ...
  • ServiceEssen & TrinkenTextanzeigen

    Keime im Kaffee? Wie man ein Kaffeevollautomat richtig pflegt.

    Wer seinen Kaffeevollautomat nicht richtig oder oft genug reinigt, wird früher oder später seinen Kaffee mit ungewollten Keimen trinken. Doch dies ist nicht nötig und im folgenden Artikel erklären wir ...
Facebook    Twitter    RSS Feed
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Mediadaten
RSS-Feed - 2021 Ddorf-aktuell