Keine Angst vor Hornissen – sie sind nützliche Schädlingsbekämpfer

Wespen haben bei vielen Menschen einen schlechten Ruf: Sie stechen und kommen besonders gerne, wenn im Sommer draußen gegessen wird. Doch es gibt verschiedene Wespenarten und eine davon sind die Hornissen. Deutlich größer als normale Wespen kann eine Hornissen-Königin bis zu vier Zentimeter lang werden. In der heimischen Landschaft ist die Hornisse selten geworden und steht unter Naturschutz. Es ist verboten, sie in ihrer Lebensweise zu beeinträchtigen oder gar zu töten.
Hornissen ernähren sich von Insekten
Hornissen interessieren sich nicht für Marmelade, Wurst oder süße Getränke und stören daher selten bei Mahlzeiten im Freien. Kleinere Wespenarten, Fliegen und andere Insekten stehen auf dem Speiseplan der Hornissen, denn mit ihnen ernähren sie ihre Brut und sind so nützlich bei der Schädlingsbekämpfung.
Für den Menschen sind Hornissen eher harmlose Insekten. Sie stechen äußerst selten und nur, wenn ihr Nest bedroht wird. Der Stich ist schmerzhaft, jedoch nicht gefährlicher als der von anderen Wespen oder Bienen und lässt sich genauso behandeln. Nur Allergiker müssen besonders vorsichtig sein.
Hornissennester stehen unter Schutz
Im Frühjahr gründet die Königin ihren Hornissenstaat bevorzugt in alten, hohlen Bäumen an Waldrändern. Da die ursprünglichen Lebensräume immer seltener werden, weichen die Insekten häufiger auf Dachstühle oder Vogelhäuschen aus. Dort bauen sie Papiernester, indem sie morsches Holz zerkauen und mit Speichel zu einer modellierbaren Masse vermengen. Große Nester beherbergen im Spätsommer hunderte Tiere, doch bereits im Oktober sterben, bis auf einige befruchtete Weibchen, sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft ab. Die überwinternden Weibchen gründen einen neuen Staat an neuer Stelle. Die alten Hornissennester werden so gut wie nie erneut genutzt. Wer also einmal ein Hornissennest am Haus hatte, braucht nicht zu befürchten, dass die Tiere wiederkommen.
Hausbesitzer, die sich durch einen Hornissenstaat im Dachstuhl, Mauerwerk oder Garten bedroht fühlen, können sich an die Untere Naturschutzbehörde im Gartenamt wenden. Hier sitzen die Ansprechpartner*innen für geschützte Tierarten, die beraten und gegebenenfalls auch prüfen, ob eine Umsiedlung des Nestes infrage kommt. Für das Abtöten eines Volkes ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die im Einzelfall bei der Unteren Naturschutzbehörde angefordert werden muss. Die Untere Naturschutzbehörde ist telefonisch unter 0211-8994800 oder per Mail an gartenamt@duesseldorf.de erreichbar.