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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Die "Bundesnotbremse" startet bereits am Samstag um 0 Uhr

Düsseldorf: Die "Bundesnotbremse" startet bereits am Samstag um 0 Uhr

Von Ute Neubauer
23.04.2021
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Nachdem das Gesetz am Freitag durch den Bundesrat und den Bundespräsidenten bestätigt wurde, veröffentlichte das Bundesgesetzblatt noch am gleichen Tag den Text, so dass das Gesetz bereits am Freitag in Kraft tritt.

Die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes tritt in der Nacht von Freitag (23.4.) auf Samstag in Kraft. Dort sind abhängig vom Inzidenzwert unterschiedliche Regelungen getroffen. Da in Düsseldorf der Inzidenzwert von Mittwoch bis Freitag über 150 lag, treten die verschärften Maßnahmen am Sonntag um null Uhr in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten bereits ab Samstag, null Uhr. Am Samstag dürfen die Geschäfte noch nach vorheriger Terminabsprache besucht werden (Click&Meet), ab Sonntag ist dann nur noch die Abholung von Bestellungen erlaubt (Click&Collect).

Ab Samstag (24.4., 0 Uhr) gilt:

> Ein Haushalt darf im öffentlichen und privatem Raum nur maximal eine weitere Person treffen.
> Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Individualsport wie joggen, alleine und nicht auf Sportanlagen ist bis 24 Uhr erlaubt. Weitere Ausnahmen gelten für medizinische Notfälle, Berufsausübung, Versorgung von Tieren, unaufschiebbare Betreuung von Unterstützungsbedürftigen und Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Die Ausgangssperre bezieht sich auch auf Fahrten mit Bahn, ÖPNV oder anderen Verkehrsmitteln, die nicht gemäß der Ausnahmen benutzt werden.
> Es besteht Maskenpflicht im Bereich der Altstadt und entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse, täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) gilt dies wie bisher täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
> Schüler*innen haben Wechselunterricht und werden zwei Mal pro Woche auf Corona getestet. > Kitas sind geöffnet.
> Geschlossen sind Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Museen und Gedenkstätten.
> Zoologische Gärten und der Wildpark sind in den Außenbereichen geöffnet. Für den Zugang benötigt man einen gebuchten Termin und einen negativen Corona-Schnelltest.
> Medizinische körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt. Allerdings benötigt man für den Besuch des Friseurs oder der Fußpflege einen Negativtest und man muss eine FFP2-Maske tragen.
> Die Gastronomie ist weiterhin geschlossen. Abholung und Lieferdienst sind möglich.
> Der Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs ist weiterhin geöffnet und darf, je nach Größe des Geschäfts,eine begrenzte Kundenzahl mit Maske einlassen. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
> Im übrigen Einzelhandel ist Terminshopping mit Negativtest und Maske erlaubt.
> Im Freien darf Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenem Haushalt getrieben werden. Außerdem ist kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre erlaubt.
> Leistungs- und Berufssportler*innen dürfen weiter trainieren. Wettkämpfe ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten bleiben möglich.
> Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Für Beschäftigte besteht die Pflicht im Homeoffice zu arbeiten.
> Laut Gesetz besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bei der Nutzung des öffentlichem Personennah- und -fernverkehrs, einschließlich Taxen, Mietwagen mit Fahrer und Schülerbeförderung.

Ab Sonntag (25.4.2021, 0 Uhr) gilt in Düsseldorf dann die nächste Stufe der Bundesnotbremse, weil die Inzidenzwerte in der Stadt dann drei Tage lang höher als 150 lagen:

Der übrige Einzelhandel bleibt geschlossen. Bestellte Ware darf abgeholt werden.

Weitere Einschränkungen gelten ab einem Inzidenzwert von 165

Sollte die Inzidenz über 165 steigen (Wechsel zum Distanzunterricht am übernächsten Tag, nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag), verändert sich:

> Die Schulen werden geschlossen, die Schüler*innen erhalten Unterricht zu Hause, sogenannten Distanzunterricht.
> Auch die Kitas schließen. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet.

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