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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Feuerwerksverbot in der Altstadt und Appell überall das Böllern zu lassen

Düsseldorf: Feuerwerksverbot in der Altstadt und Appell überall das Böllern zu lassen

Von Ute Neubauer
28. Dezember 2020
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Das Silvesterfeuerwerk am Riesenrad wird es in diesem Jahr nicht geben, auch Versammlungen sind dort verboten

Für viele Menschen gehört vor Silvester der Kauf von Feuerwerk dazu. Einige vorproduzierte Prospekte von Discountern werben sogar noch mit den Feuerwerksbatterien und Raketen, die ursprünglich ab Dienstag (29.12.) hätten verkauft werden sollen. Doch die Bundesregierung hat den Vertrieb von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 für Erwachsene komplett untersagt, um so Zusammenkünfte an Silvester zu verhindern. Außerdem sorgte der falsche Umgang mit Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht regelmäßig zu Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Zulauf zu den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Da durch die Corona-Pandemie die Belastung der Mitarbeitenden in diesen Bereichen sowieso bereits erhöht ist, hofft die Regierung auf einen ruhigeren Jahresbeginn. Außerhalb der Altstadt darf zwar geböllert werden, der Appell geht allerdings dahin, generell darauf zu verzichten.

D_Prospekt_Feuerwerk_28122020

In vielen Prospekte wurde noch auf den Verkauf hingewiesen, der nun aber bundesweit verboten ist

Appell ganz auf Feuerwerk zu verzichten

"Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemie, die in den Krankenhäusern für eine angespannte Situation durch den erhöhten Behandlungs- und Pflegebedarf an Covid19-Patienten sorgt, appelliere ich an alle Düsseldorfer*innen: Verzichten Sie dieses Jahr auch auf das private Feuerwerk vor der Haustür, allein auch aus Respekt vor den Pflegekräften und auch Patienten in den Kliniken. Jede Behandlung eines Verunglückten sorgt für eine zusätzliche Belastung des Klinikpersonals, die schon seit Monaten unter außerordentlichem Druck stehen und um das Gesundwerden ihrer Patienten kämpfen. Deshalb ist jeder Böller, der nicht gezündet wird in diesem Jahr ein Zeichen des Miteinanders und der Vernunft!", appelliert Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.

"Auch in diesem Jahr ist – wie in den Vorjahren ein Feuerwerksverbot für die Altstadt – verfügt worden. Es ist aber genauso wichtig, dass zu Silvester die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet komplett auf das Abbrennen von Feuerwerk, das sie vielleicht noch vom letzten Jahreswechsel übrig gehalten haben, verzichten, um die Einsatzkräfte aus Reihen der Feuerwehr und Hilfsorganisationen zu entlasten. Denn immer wieder kommt es in Zusammenhang mit Feuerwerk zu Verletzungen oder sogar Bränden, die dann den Einsatz unserer Rettungskräfte fordern", sagt Feuerwehrdezernentin Helga Stulgies, die zudem den Krisenstab der Landeshauptstadt leitet.

Draußen feiern und Alkohol

Das im Rahmen der Coronaschutzverodnung verhangene Alkoholverbot im öffentlichen Raum gilt auch an Silvester. Geschäfte und Kioske dürfen zwischen 23 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke verkaufen. Das Alkoholverbot gilt aber auch für mitgebrachte Getränke. Treffen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum, um größere Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

D_Böllerverbot_28122020

In der Altstadt gilt auch in diesem Jahr Böllerverbot

Verbotszone Altstadt

Das Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt gilt von Donnerstag, 31. Dezember 2020, 20 Uhr, bis Freitag, 1. Januar 2021, 6 Uhr. Nicht nur das Zünden von Feuerwerk ist dort verboten, auch das Mitführen von Raketen und Co. Außerhalb der Altstadt darf in Düsseldorf Feuerwerk gezündet werden, allerdings nur am Mittwoch, 31. Dezember, und am Donnerstag, 1. Januar. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist untersagt.
Weitere Informationen zum Feuerwerksverbot in der Altstadt finden sie hier.

Feuerwehr warnt vor unsachgemäßem Umgang

Die Düsseldorfer Feuerwehr Düsseldorf hat zum Jahreswechsel regelmäßig Einsätze wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen. Dabei kommt es zum Teil zu schweren Verletzungen. Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden, aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller falsch zündet.

Vom Silvesterabend 2019 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2020 mussten 154 Menschen (2018/2019: 157) durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus. Die Reduzierung wurde durch das Feuerwerksverbot in der Altstadt erreicht. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2019 bis zum Neujahrsmorgen 2020 rückten die Feuerwehrleute 95 Mal (2018/2019: 62 Mal) zu Einsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper.

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