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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Private Feiern in öffentlichen Räumen beim Ordnungsamt anmelden

Düsseldorf: Private Feiern in öffentlichen Räumen beim Ordnungsamt anmelden

Von Ute Neubauer
1. Oktober 2020
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Bei privaten Feiern wird auf die Nachverfolgbarkeit der Gäste geachtet

Nach der Änderung der Coronaschutzverordnung sind private Feiern in öffentlichen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmer*innen drei Tage vor dem Ereignis beim Ordnungsamt anzumelden. Die Stadt Düsseldorf stellte dafür ein Online-Formular zur Verfügung und schaltet ein Informationstelefon. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Nach der hohen Zahl von Covid-19-Infektionen nach privaten Feiern hat das Land NRW seine Coronaschutzverordnung zum 1. Oktober angepasst. Nun gilt, dass Veranstalter privater Feiern ab 50 Teilnehmern, drei Tage vor dem Termin eine Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt vornehmen müssen. Dies gilt für Feiern in öffentlichen Räumen, Privatwohnungen sind davon ausgenommen.

Anzeigepflichtig sind beispielsweise die Feiern runder Geburtstage oder von Hochzeiten in Gaststätten oder gewerblichen Partyräumen. Unverändert gilt, dass solche Feiern nur aus herausragendem Anlass zulässig sind und maximal 150 Teilnehmer haben dürfen. Die Gastgeber sind verpflichtet die Teilnehmer der Veranstaltung mit Kontaktdaten zu dokumentieren, um im Falle einer Infektion die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Das Formular für eine Online-Anmeldung gibt es hier auf der Internetseite des Ordnungsamtes. Dort gibt es auch weitere Informationen zu diesem Thema.

Die Stadt hat beim Ordnungsamt eine Informationshotline mit der Telefonnummer 0211-8923350 geschaltet, unter der ab 1. Oktober, 12 Uhr, und in der Folge montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr Fragen beantwortet werden.

Auf der Grundlage der Anzeigen sowie im Zuge sonstiger Beschwerden – zum Beispiel wegen Lärm – wird das Ordnungsamt solche Feiern stichprobenartig überprüfen. Das gilt auch für die Überprüfung der Gästelisten. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kontaktnachverfolgung bei Infektionsfällen hat die Landesregierung die einschlägigen Bußgeldvorschriften verschärft. So können Personen, die unrichtige Kontaktdaten auf Gästelisten in Lokalen oder auf Feiern machen, mit einem Bußgeld von 250 Euro belegt werden.

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