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Home›Service›Bauen & Wohnen›Düsseldorf: Prozess um Eigenbedarfsklage geht in die nächste Runde

Düsseldorf: Prozess um Eigenbedarfsklage geht in die nächste Runde

Von Ute Neubauer
15. Juli 2020
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Vor der Verhandlung gab es eine Demonstration vor dem Amtsgericht. Die Namensnennung der Immobilienfirma haben wir unkenntlich gemacht, da sonst wieder eine Unterlassungsklage zu erwarten wäre

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hatte am Dienstagmittag (14.7.) erneut zur Demonstration vor das Gebäude des Amtsgerichts an der Werdener Straße in Düsseldorf eingeladen, um auf das Vorgehen einer Immobilienfirma hinzuweisen. Durch Kündigungen, zum Teil wegen Eigenbedarf, wurden in der Vergangenheit mehrere Häuser entmietet, ohne dass bis jetzt ein Einzug der Eigentümer erfolgt ist, so das Bündnis. Der langjährige Mieter einer Wohnung in der Kronprinzenstraße entschied sich vor Gericht zu gehen. Er bestreitet den Eigenbedarf.

Zweiter Verhandlungstag

Am 3. März war es bereits zu einer ersten Verhandlung gekommen, bei der der Anwalt der Eigentümer vergeblich versucht hatte, dem Richter zu verdeutlichen, warum Eigenbedarf bestehe. Dem Richter reichten die Ausführungen nicht. Er forderte Belege und dass die Eigentümer sich persönlich vor Gericht äußerten.

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Der langjährige Mieter und sein Anwalt versuchen vor Gericht Recht zu bekommen

Zur zweiten Verhandlung am Dienstag (14.7.) waren Unterlagen vorlegt worden und wurden über drei Stunden mit der Befragung von zwei Zeugen geprüft. Die Eigentümer der GbR des Hauses an der Kronprinzenstraße erschienen persönlich, diesmal ohne Anwalt. Der sei krank, sagten sie aus. Aber da der Richter so vehement auf ihr Erscheinen gedrungen habe, hätten sie sich in der Pflicht gesehen, alleine zu kommen. Die beiden Frauen hatten den Ausdruck einer Mail, ein Angebot zur Badrenovierung und ein Protokoll beigebracht. So wollten sie ihre Absicht belegen, selber in die Wohnung einzuziehen.

Eigentümer sehen sich als Opfer

Mit bebender Stimme berichteten sie von ihrer schwierigen Wohnungssituation, da sie derzeit gezwungen seien aus dem Koffer zu leben und in Düsseldorf keinen Wohnraum zu haben. Deshalb müssten sie weite Fahrten nach Bonn zur Mutter oder noch weiter zu ihren Freunden in Kauf nehmen, um einen Schlafplatz zu haben. Es sei sogar schon dazu gekommen, im Büro schlafen zu müssen. Im Gerichtssaal kritisierten sie in Richtung der wenigen zugelassenen Zuschauer und Pressevertreter, die Hetzjagd, die auf sie veranstaltet werde. Sie lebten in ständiger Angst, erhielten Drohungen und würden überall von Kameras aufgelauert, führten sie aus.

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Eine weitere Immobilie in Düsseldorf gehört der Familie und wird derzeit saniert. Auch hier möchten Familienmitglieder einziehen.

Das Düsseldorfer Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hatte öffentlich gemacht, dass ein und dieselben Personen gleich mehrfach in unterschiedlichen Düsseldorfer Immobilien jeweils Eigenbedarf geltend gemacht hatten. Die Vermutung, auf diesem Weg langjährige Mieter loswerden zu wollen, hatte zu diesem Prozess geführt. Auf Artikel und Filmberichte über die rüden Methoden gegenüber Düsseldorfer Mietern hatten die Immobilienbesitzer mit Abmahnungen gegen zahlreiche Personen und Düsseldorfer Medien reagiert, von denen auch report-D betroffen war.

Urteil am 1. September

Der Richter nahm sich viel Zeit, die Glaubwürdigkeit der Belege zu prüfen. Da die Familie in den vergangenen Jahren mehrere Immobilien gekauft hat, deren Mieter Kündigung, zum Teil wegen Eigenbedarf erhielten, ging es darum festzustellen, ob hier ein System besteht oder der wirkliche Wunsch eine Wohnung zu beziehen. Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten, fühlen sich meist machtlos und ziehen aus. Erst durch das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum erfuhren zahlreiche Betroffene, dass es immer dieselben Mitglieder einer Familie waren, die Kündigungen ihrer langjährigen Mietverträge aussprachen.

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Erst durch das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum haben viele Mieter erfahren, dass sie nicht alleine sind mit ihrem Problem der Eigenbedarfskündigung

Vor Gericht ging es am Dienstag um eine einzelne Wohnung an der Kronprinzenstraße. Doch beim Bündnis hatten sich zahlreiche Mieter gemeldet, die sich als Opfer der Familie fühlten, aber nicht die Kraft hatten sich zu wehren und mittlerweile ausgezogen sind.

Ob dies am Ende auch den Mieter erwartet, der vor Gericht gegangen war, wird sich erst am 1. September entscheiden. Dann wird das Urteil gesprochen.

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