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Home›Düsseldorf›Blaulicht›Düsseldorf: Polizei und OSD haben E-Scooter-FahrerInnen im Blick

Düsseldorf: Polizei und OSD haben E-Scooter-FahrerInnen im Blick

Von Ute Neubauer
5. September 2019
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E-Scooter dürfen icht in der Fußgängerzone fahren - das musste dieser Fahrer am Donnerstag lernen

Die Straßenverkehrsordnung regelt das Miteinander von verschiedensten Verkehrsteilnehmern. Immer wieder gibt es Menschen, die sich nicht an diese Regeln halten und offenbar als Verkehrsteilnehmer den Verstand ausschalten. Seit der Einführung der E-Scooter in Düsseldorf vor zwei Monaten wurden bei der Polizei 21 Unfälle mit drei Schwerverletzten im Zusammenhang mit den Rollern registriert. Ein Grund, warum Polizei und Ordnungsdienst gemeinsam am Donnerstag (5.9.) eine Schwerpunktaktion „E-Scooter“ organisiert haben.

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Am Kö-Bogen war die Fahrt für die E-Scooter am Donnerstag zu Ende, ab dort musste geschoben werden

Ein Team von fast 30 PolizistenInnen und MitarbeiterInnen des städtischen Ordnungsdienstes (OSD) hatten sich am Donnerstagnachmittag am Cornelius Platz und Graf-Adolf-Platz positioniert. Ihre Augenmerk galt den Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern. Denn auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen müssen die flotten Elektroflitzer geschoben werden. Offenbar wissen das die wenigsten Benutzer oder sie ignorieren es, denn bei der Schwerpunktaktion wurden zahlreiche FahrerInnen angehalten und auch zur Kasse gebeten. Zehn Euro kostet die Fahrt auf dem Bürgersteig, ebenso die verbotenen Nutzung mit zwei Personen auf einem Scooter. Für die Fahrt in der Fußgängerzone müssen 15 Euro gezahlt werden.

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Aufklärung gehörte am Donnerstag dazu, denn viele FahrerInnen waren sich des Fehlverhaltens nicht bewusst

Das Verständnis bei den verwarntern NutzerInnen ist unterschiedlich. Philipp aus der Schweiz betont, in seiner Heimat dürfe man auf dem Bürgersteig fahren und in Paris sei alles erlaubt. Dass die Nutzungsbestimmungen der Anbieter auch in diesen Städten Einschränkungen vorsehen, hat er beim Lesen der Bedingungen wohl übersehen.

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Am Cornelius Platz sammelte gerade ein Fahrer die leergefahrenen E-Scooter ein, Norbert Wesseler sucht das Gespräch

Rund 1.300 E-Scooter werden aktuell von zwei Anbietern in Düsseldorf verliehen, ein dritter Anbieter steht in den Startlöchern. Ordnungsdezernent Christian Zaum und die Verwaltung erarbeiten gerade eine Satzung, mit der die Anbieter reglementiert werden sollen. Ähnlich wie bei Straßencafés oder Geschäften, die Waren auf dem Bürgersteig ausstellen, müssen Genehmigungen für Sondernutzungen des Straßenraums beantragt werden. Das könnte für die E-Scooter-Anbieter teuer werden. 20 Euro pro Roller pro Jahr könnten es werden, erklärte Zaum. Damit verbunden soll es auch Regelungen geben, wo die Roller abgestellt werden dürfen und in welchen Gebieten die Geschwindigkeit gedrosselt werden muss.

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Polizeipräsident Norbert Wesseler und Ordnungsdezernent Christian Zaum machten sich ein Bild von der Kontrolle am Cornelius Platz

Polizeipräsident Norbert Wesseler weiß von seinen Einsatzkräften, dass sie besonders im Bereich der Altstadt immer häufiger E-Scooter-NutzerInnen antreffen, die unter Einfluss von Drogen und Alkohol stehen. Je nach Ausprägung liegt damit bereits eine Straftat vor.

Bei den Kontrollen am Donnerstag achteten die Einsatzkräfte zusätzlich auf Fahrradfahrer. Denn sie dürfen ebenfalls in der Fußgängerzone und auf dem Bürgersteig nicht fahren. Besonders im Bereich des Cornelius Platzes herrschte aber ein reger Radverkehr. Die Reaktion der Angehaltenen war überwiegend Erstaunen, viele waren sich des Vergehens nicht bewusst, da sie keine Beschilderung wahrgenommen hatten.

Die Regeln für E-Scooter

In Düsseldorf hat die Polizei auf ihrer Homepage die Regeln für E-Scooter-Benutzung aufgeführt – damit es jeder nachlesen kann.

> E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.

> Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter tabu. Sie müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn fahren.

> Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.

> E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben.

> Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.

> Wie beim Autofahren E-Scootern-NutzerInnen bei der Fahrt kein Handy oder Smartphone benutzen.

> Es besteht keine Helmpflicht, aber bei Stürzen kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen.

> Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

> Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 20 km pro Stunde.

> Für die Benutzung gelten dieselben Regeln bezüglich Alkohol wie beim Autofahren. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen, erhält einen Punkt in Flensburg und muss zum Aufbauseminar. Für alle ältere Fahrer gilt, von 0,5 – 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeldbescheid von in der Regel 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg geahndet wird. Bei mehr als 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Allerdings kann auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille eine Straftat vorliegen, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.

> Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.

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