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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Erfolg in der Berufung – Freispruch für zivilen Ungehorsam

Düsseldorf: Erfolg in der Berufung – Freispruch für zivilen Ungehorsam

Von Ute Neubauer
9. März 2018
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Vor der Berufungsverhandlung trafen sich viele Unterstützer, Torsten N. und Mischa A. dankten für die Solidarität

Nachdem zwei Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ Ende August 2017 zu Geldstrafen von insgesamt 8800 Euro verurteilt worden waren, konnten sie bei der Berufungsverhandlung einen Erfolg erzielen. Das Verfahren wurde eingestellt, lediglich 600 Euro müssen die beiden an die Flüchtlingsinitiative STAY! zahlen.

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Viele Politiker zollten Solidarität, hier Monika Düker vor dem Gericht

Schon bei der Verhandlung am 30. August 2017 vor dem Amtsgericht Düsseldorf war die Solidarität mit den Angeklagten Torsten N. und Mischa A. groß. Zur Berufungsverhandlung am Freitag (9.3.) vor dem Landgericht waren wieder weit mehr Menschen gekommen, als der Zuschauerraum Plätze hatte. Bereits vor dem Gericht hatten Mitstreiter durch Plakate ihre Unterstützung signalisiert und die Politikerinnen Monika Düker (Grüne) und Özlem Alev Demirel(Linke) griffen zum Mikrofon. Sie dankten ausdrücklich den Angeklagten und „Düsseldorf stellt sich quer“ für ihr Engagement gegen Rechts, dem es zu verdanken sei, dass Dügida und Co in Düsseldorf keinen Fuss fassen konnten.

Die Verurteilung im vergangenen Jahr

Im ersten Prozess hatte Amtsrichterin Silke Borris Mischa A. und Torsten N. vorgeworfen, Demonstranten am 19. März 2016 zur Durchbrechung einer Polizeisperre angestiftet zu haben, um anschließend eine Sitzblockade auf der Aufmarschroute der Republikaner zu bilden. Dabei hätten sie laut den Aussagen mehrerer Zivilpolizisten zu Gewalt aufgerufen. Das Anrennen der Demonstranten auf eine kleine Gruppe von Polizisten sei geeignet gewesen, Schäden hervorzurufen. Dass es nicht zu Verletzten gekommen sei, sei bei der Beurteilung nicht relevant. Torsten N. war nicht an der Sitzblockade beteiligt, wurde aber nach Durchbrechung der Polizeisperre durch andere Demonstranten, von vier Zivilpolizisten quer durch den Stadtteil verfolgt. Das Urteil am 30. August 2017: Geldstrafen von 6000 Euro für Torsten N. und 2800 Euro für Mischa A..

Die Berufung hatte Erfolg

In der Berufungsverhandlung urteilte am Freitag (9.3.) die Richterin des Landgerichts,Kerstin Vaupel, über den Fall. Gleich zu Beginn stellte sie klar, dass die Anhörung von unzähligen Zeugen wohl wenig zur Klärung beitragen würden. Ihr Vorschlag: Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von jeweils 300 Euro. Es sei kein Polizist durch die Angeklagten zu Schaden gekommen und auch eine unmittelbare Beteiligung sei den beiden bisher nicht nachgewiesen worden. Letztlich bleibe nur die Anstiftung zur Beihilfe als Tatbestand. Der Staatsanwalt stimmte dem Vorschlag der Richterin zu und nach Rücksprache nahmen Torsten N. und Mischa A. den Vorschlag ebenfalls an. Die Richterin ging sogar auf den Vorschlag ein, die Zahlung des Geldes zugunsten der Flüchtlingsinitiative STAY! auszusprechen.

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Freude über den Erfolg bei den Angeklagten

Vor dem Gerichtssaal wurden die beiden umjubelt. Torsten N. freute sich über das wichtige Signal, dass Zivilcourage sich gelohnt habe. Mischa A sah seine Meinung bestätigt, dass Zivilcourage nicht kriminalisiert werden darf und jeder im Alltag die Stimme erheben und gegen Rechts protestieren sollte.

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