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Home›Wirtschaft›Verbände›Düsseldorf Verbraucherzentrale: Rückgabe nur in Originalverpackung – Onlinehändler missachten Gesetze

Düsseldorf Verbraucherzentrale: Rückgabe nur in Originalverpackung – Onlinehändler missachten Gesetze

Von Dirk Neubauer
16. Juni 2017
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Widerruf von Online-Käufen - die Sache mit der Originalverpackung

Zahlreiche Online-Händler missachten die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Originalverpackung. Das hat die Verbraucherzentrale NRW mit Sitz in Düsseldorf herausgefunden. Im Rahmen einer Stichprobe wurden die Bedingungen für den Widerruf eines Kaufes untersucht. Dabei gab es bei 19 von 25 Onlinehändlern etwas auszusetzen.

Der Postbote klingelt, das seit Tagen erwartete Päckchen mit den Schuhen, dem Shirt, dem Spiel ist da. Hastig wird alles aufgerissen und Pappe und Kunststoff entsorgt. Kein Problem, selbst wenn die Ware binnen 14 Tagen per Widerruf an den Händler zurückgeht. Denn das Gesetz ist laut der Verbraucherzentrale NRW eindeutig: Auch ohne die Originalverpackung darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Die ersten 14 Tage: Notfalls ohne Verpackung

Daran wollen sich viele Online-Händler nicht halten: „Neun der Kandidaten forderten bei einem Widerruf die Originalverpackung: mal offen, mal unterschwellig. Sieben Shops aus den Branchen Schmuck, Fashion und Möbel schrieben unmissverständlich, dass jede Ware „in ihrer Originalverpackung“ zurückgeschickt werden „muss“ (Babybjörn, Bolia, Charles-Vögele, Footshop, Huamet, Medpets, Schlummersack). Zwei Technik-Shops drohten mit „Wertersatz“ (Cyberport) bei „Rücksendung ohne Original-Produktverpackung“, mit „Abzügen vom Kaufpreis“  drohte Notebooksbilliger, wenn die Verpackung verloren oder beschädigt worden sei. Tricky, aber noch regelkonform agierte ein Fashionshop (Engelhorn). Der nämlich wollte die „schnelle Abwicklung“ von Retouren  ohne Originalverpackung nicht gewährleisten“, so fasst die Verbraucherzentrale NRW ihr Ergebnis zusammen. Und schiebt gleich anschließend eine Einschränkung hinterher!

Bei freiwillig verlängertem Widerruf: Nur mit!

Denn ganz anders sieht es aus, wenn Online-Händler freiwillig mehr als das gesetzlich festlegte Rückgaberecht von 14 Tagen einräumen. Das war bei 17 von 25 Onlinehändlern der Fall. Die meisten von Ihnen gewährten ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Lidl zeigt sich auch nach 90 Tagen noch kulant; Zalando nach 100 Tagen. 9 dieser 17 Langmütigen akzeptieren die späte Rückgabe nur dann, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückkommt – darunter waren laut der Verbraucherzentrale NRW Otto, Zalando, Bonprix und Tchibo. Dies wiederum ist erlaubt.
Skurril: der Lidl-Shop. Der verlangte eine Kaltschaummatratze so wieder zurück, wie sie geliefert wurde. Viele Betroffene verbrachten Stunden mit dem Versuch, die Matratze wieder auf die ursprüngliche Transportgröße von 160 x 50 x 50 Zentimeter zu falten.

Foto: Archiv



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