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Home›Wirtschaft›Gewerkschaften›Forscherin: Hartz IV wird falsch berechnet – es liegt um 45 Euro zu niedrig

Forscherin: Hartz IV wird falsch berechnet – es liegt um 45 Euro zu niedrig

Von Dirk Neubauer
04.02.2015
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Hartz IV, die Grundsicherung, wird seit Jahren falsch berechnet. Der Regelsatz für das Existenzminimum müsste eigentlich 45 Euro pro Monat höher sein als die 399 Euro plus Miete und Heizkosten, die im Moment gezahlt werden. Das hat die Hans-Böckler–Stiftung in einer von ihr geförderten Studie ermitteln lassen*.

Urheberin ist die Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker. Sie führt gleich eine ganze Reihe von Unzulänglichkeiten an. Der Regelsatz für Hartz IV wird nach einem komplizierten statistischen Verfahren ermittelt. Ausgangspunkt ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Sie wird alle fünf Jahre erhoben und gibt Auskunft über die Konsumausgaben von Menschen in unterschiedlichen Einkommensschichten. Als Referenzgruppe für den Hartz IV-Regelsatz gelten die unten 15 Prozent der Alleinstehenden – unter Ausschluss der aktuellen Hartz IV-Besitzer. Denn sonst würde sich die Berechnung des Hartz IV-Satzes nach dem richten, was Hartz IV-Empfänger bekommen – ein Zirkelschluss.

Verdeckte Armut in der Referenzgruppe

Forscherin Irene Becker weist darauf hin, dass jedoch all jene nicht aus der Referenzgruppe herausgenommen würden, die eigentlich Anspruch auf Hart IV hätten, ihn aber nicht geltend machen. Deshalb enthalte die Referenzgruppe Menschen, die unter dem amtlichen Existenzminimum leben. Die „verdeckte Armut“ drücke den Regelsatz in unzulässiger Weise.
Zudem sei die Berechnung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2010 mehrfach „in fragwürdiger Weise“ modifiziert worden. Die Verfassungsrichter hatten in ihrer Entscheidung darauf gedrungen, dass zum Beispiel bestimmte Bedarfsfelder wie „Mobilität“ stärker bei der Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt würden. Bei der Neufestsetzung sei dies geschehen, aber durch pauschale Abzüge in anderen Feldern nahezu ausgeglichen worden.
Deshalb müsste der Regelsatz für einen Erwachsenen im Jahr 2015 um 45 Euro pro Monat höher sein als eigentlich ausgezahlt, rechnet Forscherin Becker vor.
*Irene Becker: Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau, Arbeitspapier 309 der Hans-Böckler-Stiftung, Januar 2015. Download: www.boeckler.de/pdf/p_arbp_309.pdf
 

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