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GewerkschaftenWirtschaft
Home›Wirtschaft›Gewerkschaften›Düsseldorf: Gewerkschaft ver.di klagt gegen Sonntagsöffnungen im Advent

Düsseldorf: Gewerkschaft ver.di klagt gegen Sonntagsöffnungen im Advent

Von Ute Neubauer
5. November 2020
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Ob die Geschäfte an den Adventssonntagen öffnen dürfen, soll das OVG entscheiden

Mit einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster will die Gewerkschaft ver.di die, in der aktuellen NRW-Coronaschutzverordnung genehmigten, verkaufsoffenen Sonntage verhindern. An fünf Sonntagen innerhalb von sechs Wochen dürften die Einzelhändler nach der Verordnung öffnen. Die Gewerkschaft befürchtet eine Konzentration der Kunden auf die Sonntage, was bei den aktuellen Infektionszahlen zu verhindern sei.

Die Adventssonntage und der 3. Januar 2021 sind als verkaufsoffen für die Händler in der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verankert. Dagegen klagt ver.di, wie schon gegen die anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntage, die in verschiedenen Städten zu Volksfesten oder großen Messen geplant waren. Die Gewerkschaft hatte es mit Appellen an die Landesregierung versucht. Da diese erfolglos blieben, wählen sie nun den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster.

„Sonntagsöffnungen führen nicht zu einer Entzerrung von Kundenströmen, sondern zu einer Konzentration auf das Wochenende. Das ist bei steigenden Infektionszahlen völlig verantwortungslos. Andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mussten bereits schließen, da ist es nicht nachvollziehbar, dass der innerstädtische Einzelhandel sogar noch an einem weiteren Tag öffnen soll,“ erklärt ver.di Landesbezirksleiterin, Gabriele Schmidt.

Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Coronaschutzverordnung am 1. Oktober erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verkaufsoffener Sonntage ohne Anlassbezug über die Coronaschutzverordnung angemeldet.

Für die Fachbereichsleiterin Handel in NRW, Silke Zimmer, muss dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden in der Pandemie höchste Priorität eingeräumt werden: „Die Beschäftigten im Einzelhandel sind dem Infektionsrisiko an sechs Tagen in der Woche ausgesetzt. Für sie gibt es kein Home-Office, sondern sie halten den Laden vor Ort am Laufen. Dafür sollte ihnen die Landesregierung Wertschätzung und Dank entgegenbringen und sie nicht durch verkaufsoffene Sonntage weiter belasten. Bereits im Frühjahr, während der ersten Welle der Pandemie, hatte die Landesregierung einigen Teilbranchen des Einzelhandels ermöglicht, an Sonntagen zu öffnen. Damals waren es die Unternehmen, die nahezu durchgängig erklärt haben, dass sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen werden. Trotzdem war die Versorgung der Bevölkerung jederzeit sichergestellt.“

Insbesondere in der Adventszeit seien der Stress und die Belastung für die Beschäftigten im Handel besonders hoch, so Zimmer. „Die Kolleginnen und Kollegen über mehrere Wochen durcharbeiten zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie umgehend reagiert und die Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage aus der Coronaschutzverordnung herausnimmt.“

Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes NRW, ist wenig überrascht von der Klage der Gewerkschaft. „Wir hatten allerdings gehofft, dass man sich seitens ver.di gerade angesichts steigender Infektionszahlen dem Argument einer Entzerrung der Besucherströme nicht verweigert,“ betont er.

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