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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Proteste gegen den Entwurf zum neuen Versammlungs-Gesetz vor dem Landtag

Düsseldorf: Proteste gegen den Entwurf zum neuen Versammlungs-Gesetz vor dem Landtag

Von Ute Neubauer
27. Januar 2021
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Die Demonstranten sehen in dem Gesetzentwurf die Einschränkung ihrer Grundrechte

Im Plenum des NRW-Landtags wurde am Mittwoch (27.1.) der Gesetzentwurf für ein Versammlungs-Gesetz vorgestellt. Was drinnen die schwarz-gelbe Regierung einbrachte, wurde draußen mit Protest begleitet. Rund hundert Demonstranten hatten sich auf der Wiese vor dem Landtag versammelt und zeigten deutlich, dass sie den Gesetzentwurf ablehnen.

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Drinnen tagte der Landtag, draußen Protest gegen den Gesetzentwurf

Das Recht auf Versammlung ist in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Danach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht soll allen Bürger*innen die aktive Beteiligung am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ermöglichen. Details sind vom Bund im Versammlungsgesetz gefasst, dessen Regeln in der Vergangenheit in Gerichtsurteilen immer wieder interpretiert und konkretisiert wurden. Um mehr Klarheit zu schaffen, hat die schwarz-gelbe Landes-Regierung nun in den Landtag den Entwurf für ein eigenes nordrhein-westfälisches-Versammlungsgesetz eingebracht.

Ziel des Gesetzes soll es sein, klare, verständliche und zeitgemäße Regelungen für Demonstrationen und Kundgebungen zu schaffen. Innenminister Herbert Reul „Wir brauchen gut und verständlich formulierte Regeln, die wenig Interpretationsspielraum lassen. So, dass jeder versteht: Das geht und das geht nicht.“

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Innenminister Reul wurde von den Protestlern wegen Angriff auf Grundrechte und Überwachungswahn angeklagt

Ob dies mit dem Entwurf gelungen ist, wird unterschiedlich eingeschätzt. Reul möchte der Polizei als Versammlungsbehörde mehr Möglichkeiten verschaffen, auf die Versammlungen Einfluss zu nehmen. Für den reibungslosen Ablauf soll es eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Polizei geben. Dazu gehört die Pflicht einer Anmeldung durch die Versammlungsleitung sowie die Nennung von Ordnern inklusive deren Daten nach Aufforderung durch die Polizei. Um Eskalationen zu verhindern, sollen „erhebliche Störer“ ausgeschlossen werden können, um Eskalationen zu vermeiden.
Bereits im Vorfeld könnte die Polizei „problematische“ Teilnehmer von der Versammlung abhalten und dies darüber kontrollieren, dass sich diese zu festgelegten Zeiten in Polizeidienststellen melden müssen.
Formuliert ist im Entwurf das Verbot, angemeldete Versammlungen zu stören, womit auch Gegenprotest oder Blockaden gemeint sind. Minister Herbert Reul betont: „Es kann nicht sein, dass Störer üben dürfen, wie man andere am besten beim friedlichen Demonstrieren stört. Denn alle haben ein Recht, friedlich zu demonstrieren und ein Anrecht auf Schutz.“

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Rund 100 Demonstranten protestierten vor dem Landtag gegen den Gesetzentwurf

Die Demonstranten vor dem Landtag am Mittwochnachmittag sehen diesen Punkt besonders kritisch, weil damit beispielsweise Proteste gegen genehmigte rechtsradikale Demonstrationen unterbunden werden könnten.
Das neue Gesetz soll das Vermummungsverbot regeln und besagt, dass Vermummungen dann verboten sind, wenn sie die eigene Identität verschleiern sollen, um anonym Straftaten oder Störungen zu verüben. Außerdem soll das Tragen von Uniformen oder ähnlichen gemeinschaftlichen Merkmalen verboten werden, wenn sie Gewaltbereitschaft vermitteln und dadurch einschüchtern. Kritiker wenden ein, dass schwarze Jacken und Mundschutz bereits einen uniformen Charakter haben können. Dass Ziel des Gesetzes hier, zu konkretisieren, werde nicht erfüllt.
Unterbunden werden soll rechtsextreme Propaganda, die sich am Rande der Legalität bewegt, beispielsweise an Gedenktagen wie der Reichspogromnacht oder der Befreiung von Auschwitz.
Die Polizei soll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit erhalten, Übersichtsaufnahmen der Versammlung zu machen oder einzelne Störer gezielt zu filmen. Dies muss zwar bei der Versammlungsleitung bekannt gegeben werden und auf den ersten Blick scheint nichts dagegen zu sprechen. Doch Kritiker des Gesetzentwurfs gehen davon aus, dass allein die Möglichkeit, durch die Polizei gefilmt oder fotografiert zu werden, Menschen davon abhalten könnte, an Versammlungen teilzunehmen. Damit werde das Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

Die Demonstranten vor dem Landtag machten auf ihren Transparenten deutlich, für sie wird mit dem Gesetzesentwurf das im Grundgesetz zugesicherte Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs wird dieser jetzt in den Ausschüssen diskutiert und abschließend im Landtag abgestimmt.

Fotos: privat

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