Düsseldorf / Berlin: Bundesverteidigungsministerium hat auch die Bergische Kaserne im Blick

Unter dem Titel „Moratorium für die Konversion von Liegenschaften“ teilte das Bundesministerium der Verteidigung am Dienstag (28.10.) mit, dass durch die notwendige Verstärkung der Streitkräfte der Bundeswehr, erhöhter Bedarf an Liegenschaften bestehe. Daher werde die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in zivile Nachnutzung ausgesetzt. Auf Nachfrage wollte das Bundesministerium nichts zur Bergischen Kaserne sagen. Ein Sprecher des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr betonte, dass man zunächst die betroffenen Kommunen über die in Rede stehenden Entscheidungen informieren wolle.
Von der Stadt heißt es dazu: „Der Bundesverteidigungsminister hat bereits im September auch den Bedarf an der Bergischen Kaserne deutlich gemacht. Daher kommt die heutige Entscheidung für uns nicht überraschend“, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Wir haben das große Glück, seit 80 Jahren in Frieden zu leben – ein Frieden, der uns durch die NATO garantiert wird. Auch wenn wir an der Stärke dieses Bündnisses keinen Zweifel haben, unterstützen wir die Maßnahmen zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Dazu gehört neben zahlreichen nationalen, regionalen und kommunalen Strategien auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Es ist daher nur folgerichtig, dass für Musterung, Ausbildung und Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten entsprechende Flächen bereitgehalten werden. Die Bergische Kaserne ist dabei einer von 187 ehemaligen militärischen Standorten im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), deren geplante Umwandlung nun gestoppt wurde. Wir haben volles Vertrauen in die Bundesregierung und ihre Bewertung der Standorte. Vor einem Jahr habe ich im Rahmen der EXPO Real in München eine Konversionspartnerschaft mit der BImA unterzeichnet. Beide Partner sehen großes Potenzial in dem 26 Hektar großen Areal für eine zivile Nutzung.“
Der laufende Wettbewerb wird nach unmittelbarer Rücksprache mit der BImA zu Ende gebracht. Die Ergebnisse werden dann je nach Freigabe der Liegenschaft weiterentwickelt oder nicht.