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Düsseldorf: Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und fiftyfifty kritisieren fehlende Ahndung von Zweckentfremdung durch Airbnb

Von Ute Neubauer
3. Oktober 2025
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(v.l.) Die Vertreter*innen des Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Johannes Dörrenbächer, Leonie Sieben-Prinz und Pater Wolfgang Siebert mit der Wohnungslosen Bonnie, Foto: Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Bereits vor sechs Jahren hat der Rat der Stadt Düsseldorf eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die verhindern soll, dass dringend benötigter Wohnraum über Airbnb oder andere Portale angeboten wird und deshalb für normale Dauermietung nicht mehr zur Verfügung steht. Seitdem müssen die Vermieter*innen eine Wohnraum-Identifikationsnummer angeben, um die Kurzzeitvermietung legal zu betreiben beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die Dauer der Vermietung unter 90 Tagen bleibt.

Dass sich offenbar nicht alle daran halten, machten am Donnerstag (30.9.) das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und fiftyfifty an einem besonders krassen Fall deutlich. Sie hatten eine Wohnung an der Oststraße über Airbnb angemietet und damit der wohnungslosen Bonnie wenigstens für kurze Zeit eine Unterkunft ermöglicht. Die Vermieter, nach Angaben auf Airbnb die Evangelidis A. und Evangelidou V. Grundstücksgemeinschaft, haben nicht nur diese Wohnung im Angebot. Insgesamt vermieten sie 17 Ferienwohnung über Airbnb. Bei einer kompletten Belegung über einen Monat können sie dabei 126.000 Euro erzielen, allein für die Wohnung an der Oststraße wären nach Berechnung des Bündnisses über 10.000 Euro pro Monat fällig. Eine Wohnraumidentifikationsnummer, wie in Düsseldorf vorgeschrieben, findet man in den Anzeigen nicht. Zwar wird der Vermieter als Unternehmen gekennzeichnet, aber auch diese sind verpflichtet eine ID aufzuführen.

Leidtragende sind Menschen wie Bonnie, die sich Nacht für Nacht eine Bleibe suchen muss oder auch im Zelt schläft. Für zwei Nächte hat das Straßenmagazin fiftyfifty die Wohnung angemietet, eine Chance für Bonny einmal durchzuatmen, aber leider keine dauerhafte Lösung. „Wir fordern von der städtischen Verwaltung, dass sie Bestimmungen zur Zweckentfremdung endlich überwacht und Verstöße konsequent ahndet. Diese Wohnungen müssen den Düsseldorfer*innen zur Verfügung gestellt werden“ betont Leonie Sieben-Prinz, Sprecherin des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum.

Mehrere 1000 Wohnungen werden in Düsseldorf über Airbnb gewerblich vermietet, die Kontrollen der Stadt sind offenbar so zögerlich, dass sich Vermieter wie in diesem Beispiel sicher fühlen und an ihrer Praxis festhalten. Andere Städte wie Wien oder Paris gehen sehr viel rigoroser gegen Airbnb-Wohnungen vor. In Düsseldorf wurden nach Angaben der Stadt in 2024 und 2025 etwas mehr als 200 Wohnungen überprüft. Im Ergebnis gab es lediglich 40 Ordnungsverfahren und nur 46 Wohnungen, die anschließend regulär vermietet wurden.

StichworteAirbnbBündnis für bezahlbaren WohnraumZweckentfremdung
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