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Home›Service›Düsseldorf: Verbraucherzentrale warnt – Online lebt man länger

Düsseldorf: Verbraucherzentrale warnt – Online lebt man länger

Von Ute Neubauer
23. Oktober 2017
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Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man den digitalen Nachlass klären kann

Die Verbraucherzentrale rät Internet-Nutzern dazu ihren Digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln, denn die Accounts bei Online-Portalen werden immer mehr. Mailen, einkaufen, Musik oder Spiele herunterladen oder in den sozialen Netzwerken Kontakte pflegen – es gibt zahlreiche Spuren, die wir im Internet hinterlassen.

Digitaler Nachlass

Im Todesfall haben Angehörige oft ein Problem, denn die persönliche Daten und Profile von Verstorbenen bleiben bestehen, solange sie keiner löscht. „Wer selbst darüber bestimmen möchte, was mit seinen online veröffentlichten Fotos, Nachrichten und Kommentaren nach seinem Tod passiert, sollte sich so früh wie möglich um die Regelung seines digitalen Nachlasses kümmern“, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Dazu können Vorkehrungen getroffen werden, die den Angehörigen Ärger und gegebenenfalls Kosten ersparen.

Online-Verträge enden nicht mit dem Tod

Zur Erbmasse eines Verstorbenen gehören auch die Accounts, Verträge und Abonnements, die online abgeschlossen wurden. Ganz gleich ob analog oder digital, die Erben übernehmen die Rechte und Pflichten. Verträge enden meist nicht automatisch mit dem Tod. Daher müssen Erben bestellte Ware bezahlen, eine gebuchte Reise stornieren oder die laufenden Kosten für ein Spiele-Abo im Internet übernehmen.

Aktivitätenliste erstellen

Wer digital unterwegs ist, sollte daher Vorsorge treffen. Sinnvoll ist, es eine Liste der bestehenden Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern zu erstellen. Welche Daten und Fotos im Todesfall im Internet gelöscht werden sollen, gehört ebenso auf die Liste, wie die Angabe, was mit dem persönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll. Bei Facebook können User einen Nachlass-Kontakt einrichten, der sich im Todesfall um den Account kümmert.

Vertrauensperson beauftragen

Wichtig ist es mindestens eine Vertrauensperson über den digitalen Nachlass zu informieren. Denn ohne Anleitung, Überblick und Zugang ist es schwierig, bestehende Online-Konten zu kündigen oder persönliche Daten zu löschen. Die Liste mit Zugangsdaten und Anleitung zu den Accounts und Daten sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. In einer Vollmacht „über den Tod hinaus“ kann man festlegen, wer die Regelungen umsetzen soll. Die Vollmacht sollte der Vertrauensperson ausgehändigt werden und eine Kopie den Nachlassunterlagen beiliegen.

Spurensuche im Netz

Nach dem Todesfall sollten Erben sich auf Spurensuche im Internet begeben. Besonders wichtig ist hierbei das E-Mail-Konto, denn hier kommen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften an. Anhand der eingegangenen Post lässt sich oft ablesen, wo Mitgliedschaften bestehen. Sind die Zugangsdaten bekannt, können über das E-Mail-Konto des Verstorbenen weitere Passwörter bei anderen Online-Diensten zurückgesetzt werden. Wer den persönlichen Schlüssel zum „Sesam-öffne-dich“ jedoch nicht weiß, muss sich an den jeweiligen Online-Dienstleister wenden, um das Abwickeln der Geschäftsvorgänge und das Löschen des Nutzerkontos in Gang zu setzen. Bislang ist jedoch noch nicht rechtlich eindeutig geklärt, ob und in welcher Form Erben an gespeicherte Daten von Verstorbenen überhaupt ran dürfen.

Kommerzielle Nachlassverwalter

Wer einen kommerziellen Nachlassverwalter beauftragt, sollte vorher unbedingt dessen Seriosität und Sicherheit überprüfen. Dabei ist auch zu beachten, was der Leistungsumfang ist und welche Kosten entstehen. Auf keinen Fall einem Datensuchdienst Passwörter anvertrauen oder Computer, Smartphone oder Tablet ausgehändigen.

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