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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Das Amtsgericht hat über Bedrohung gegen AfD-Ratsherrn entschieden – Freispruch

Düsseldorf: Das Amtsgericht hat über Bedrohung gegen AfD-Ratsherrn entschieden – Freispruch

Von Ute Neubauer
2. Februar 2026
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Vor dem Amtsgericht wurde am 2. Februar erneut verhandelt, Foto: Symbolbild

Nachdem am 15. Februar 2025 rund 30.000 Menschen in Düsseldorf gegen die AfD, Rassismus und Ausgrenzung demonstriert hatten, errichtete die AfD zwei Tage später, am Montag den 17. Februar, erneut einen Wahlkampfstand auf dem Oberbilker Markt. Die Polizei begleitet die Aktion, da es in Düsseldorf keine Veranstaltung der AfD gibt, die nicht von Gegenprotesten begleitet wird.

So kam es dazu, dass einige Mitglieder von Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ) während ihrer Mittagspause zum Oberbilker Markt kamen, um die Werbeaktion der AfD zu beobachten. Dabei soll es zur Beleidigung und Bedrohung des Düsseldorfer Kreissprechers der AfD und Ratsherrn Marco Vogt gekommen sein. Noch vor Ort zeigte er dies bei der Polizei an und beschuldigte Streetworker Johannes Dörrenbächer ihn als „Affe“ bezeichnet zu haben und eine sinngemäße Bedrohung wie „komm mal alleine nach Oberbilk“ ergänzt um eine Schlaggeste wahrgenommen zu haben. Zwei Wochen später teilte er dann der Polizei per Mail mit, dass auch Mischa Aschmoneit (Programmplaner beim zakk) ihn bedroht habe. Als Zeuge gab er Claus Henning Gahr von der AfD an.

Der erste Verhandlungstag am 12. Januar fand unter großem Publikumsinteresse statt. Der Richter kam dem Vorschlag des Anwalts von Dörrenbächer, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, nicht nach. Beide Beschuldigten versicherten weder bedroht noch beleidigt zu haben, was auch aufgrund der Entfernung zwischen ihnen und den AfD-Vertretern nicht möglich gewesen sei, da eine Polizeikette beide Gruppen voneinander trennte. Sollte es zu Äußerungen gekommen sein, sei dies eine Reaktion auf das aggressive Verhalten von Vogt und seinen Parteikollegen gewesen.

Da die Zeugenaussagen von Marco Vogt nicht zur Klärung des Sachverhalts beitrugen und der als Zeuge geladene Claus Henning Gahr nicht erschienen war, wurde ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Dieser fand am Montag (2.2.) statt. Als Zeugen war erneut Claus Henning Gahr, außerdem Elmar Salinger (beide AfD) und zwei Polizistinnen geladen, die am Tag des Vorfalls eingesetzt waren.

Sowohl Salinger als auch Gahr versicherten, über den Vorfall nicht mit Marco Vogt gesprochen zu haben. Ihre Kenntnisse über den Prozess bezögen sich lediglich auf Presseveröffentlichung. Beide schilderten die Situation am 17. Februar 2025 als tumultartig, ihr Wahlkampfstand sei regelrecht belagert worden, weshalb die Polizei Verstärkung angefordert hätte. Salinger bezeichnete den Gegenprotest als „Folkloreprogramm“, was leider mittlerweile üblich wäre, wenn die AfD Veranstaltungen hätte. Gahr berichtete, der Wahlkampfstand sei gestürmt worden. Während er versucht habe, den Stand zu sichern seien Beleidigungen gefallen, er könne aber nicht sagen von wem oder sich an den Wortlaut erinnern.

Die Polizistinnen schilderten beide übereinstimmend, dass die Lage auf beiden Seiten hitzig gewesen sei und es verbale Äußerungen von AfD’lern und Gegendemonstranten gegeben habe. Von wem konkret sei nicht festgestellt worden. Beide schilderten den Abstand zwischen den beiden Gruppen als etwa 25 Meter, während Vogt zwei bis drei Meter nannte und Salinger von etwa zehn Metern sprach.

Letztlich stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fest, dass die Zweifel bezüglich der Beschuldigungen nicht ausgeräumt werden konnten und sie daher auf Freispruch plädiere. Dem schloss sich der Anwalt von Dörrenbächer und auch Aschmoneit an.

Der Richter verkündete den Freispruch, die Kosten des Verfahrens trag die Staatskasse. Er betonte, dass er es für wichtig halte, dass das Verfahren nicht eingestellt wurde, sondern mit dem Freispruch endete. Wegen der mangelnden Erinnerung der Zeugen und den aufgetretenen Widersprüche sei der Freispruch angezeigt. Selbst wenn ein Wort wie „Affe“ oder „affig“ gefallen sei, müsse sich das ein Kandidat für den Bundestag gefallen lassen. Die Bedrohungslage hätte wenig Substanz gehabt und konnte durch Zeugen nicht belegt werden.

 

StichworteAfdAmtsgerichtDSSQ
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