Düsseldorf: Wer gestaltet eine Statue für den nächsten Inklusionspreis des MAGS?

Im Sommer 2026 wird erneut der Inklusionspreis durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) verliehen. Damit würdigt das Land Menschen, Organisationen oder Projekte, die sich in besonderer Weise für das Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung einsetzen. So soll das Bewusstsein für die Bedeutung von Inklusion gestärkt werden.
Den Gewinner*innen der Inklusionspreise soll eine Preisfigur überreicht werden. Das MAGS ruft daher Künstler*innen mit und ohne Beeinträchtigung auf, eine Statue zu entwerfen. Damit soll ein Zeichen für kreative Teilhabe und gelebte Inklusion gesetzt werden und steht unter dem Motto „Inklusion gemeinsam gestalten“.
Der Wettbewerb zur Gestaltung der Inklusionspreises-Statue erfolgt in zwei Phasen. Noch bis zum 30. November können Künstler*innen mit und ohne Beeinträchtigung – einzeln oder als Tandem (aus einem Künstler mit Beeinträchtigung und einem ohne) – Konzepte für eine selbst erschaffenen Preisfigur (maximale Höhe 30 Zentimeter) mit einer Kurz-Vita sowie geeigneten Belegen (zwei Fotos von bis zu drei Figuren) einreichen.
Eine Jury, unter anderem bestehend aus Minister Karl-Josef Laumann, der NRW-Behindertenbeauftragten Claudia Middendorf, sowie den Künstlerinnen Ulrika Eller-Rüter, Clara Gott und Bärbel Lange, wird aus den Bewerber*innen bis zum 15. Dezember 2025 fünf Konzepte auswählen, die zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen werden.
Anschließend haben die Künstler*innen bis zum 15. Februar 2026 Zeit, einen Prototypen mit Beschreibung sowie einem Angebot für die Realisierung einer Figur anzufertigen und im NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf) abzugeben. Die Jury wählt dann ab dem 27. Februar 2026 den Siegerentwurf aus.
Die fünf Künstler*innen, die zur Teilnahme aufgefordert wurden und einen Prototypen abgegeben haben, der nicht der Siegerentwurf wurde, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro pro Person, die Tandems erhalten 1.000 Euro (Brutto inkl. MwSt). Für die Siegerstatue gibt es ein Preisgeld von 5.000 Euro (Brutto, inkl. MwSt.). Die Anfertigungskosten werden separat in Rechnung gestellt.
Die Jury wird die Entwürfe nach folgenden Kriterien bewerten:
- Beherrschung des Materials
- Reproduzierbarkeit (Eignung als Preis – max. 30cm hoch / Ausschlusskriterium)
- Ästhetik (visuelle Ausstrahlung)
- Ausdruckskraft (emotionale Tiefe)
- Bedeutung (Konzept hinter dem Werk)
- Originalität
- Künstler oder Künstlertandems mit Beeinträchtigung erhalten einen Zusatzpunkt
Weitere Informationen gibt es bei Patrick Diebenbusch, Telefon 0211-855-3528 oder Mail inklusionspreis@mags.nrw.de .