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Düsseldorf: Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und fiftyfifty kritisieren fehlende Ahndung von Zweckentfremdung durch Airbnb

Von Ute Neubauer
6. Oktober 2025
Teilen:
(v.l.) Die Vertreter*innen des Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Johannes Dörrenbächer, Leonie Sieben-Prinz und Pater Wolfgang Siebert mit der Wohnungslosen Bonnie, Foto: Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Bereits vor sechs Jahren hat der Rat der Stadt Düsseldorf eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die verhindern soll, dass dringend benötigter Wohnraum über Airbnb oder andere Portale angeboten wird und deshalb für normale Dauermietung nicht mehr zur Verfügung steht. Seitdem müssen die Vermieter*innen eine Wohnraum-Identifikationsnummer angeben, um die Kurzzeitvermietung legal zu betreiben beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die Dauer der Vermietung unter 90 Tagen bleibt.

Nicht alle halten sich daran und auch die Einstufung von Wohnraum als Gewerbefläche führt  dazu, dass Wohnungen nicht für normale Mieter*innen zur Verfügung stehen, sondern zu hohen Mieten über Portale als Wohnung auf Zeit angeboten werden. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und fiftyfifty machen immer wieder auf solche Fälle aufmerksam. So hatten sie eine Wohnung im Zentrum über Airbnb angemietet und damit der wohnungslosen Bonnie wenigstens für kurze Zeit eine Unterkunft ermöglicht. Der Vermieter hat nicht nur diese Wohnung im Angebot. Mehr als ein Dutzend werden auf dem Portal angeboten, offenbar ein lukratives Geschäft. Eine Wohnraumidentifikationsnummer, wie in Düsseldorf vorgeschrieben, findet man in den Anzeigen nicht. Wie uns der Anwalt des Vermieters mitteilte, sei dies bei gewerblichen Immobilien auch nicht erforderlich.

Leidtragende sind Menschen wie Bonnie, die sich Nacht für Nacht eine Bleibe suchen muss oder auch im Zelt schläft. Für zwei Nächte hat das Straßenmagazin fiftyfifty die Wohnung angemietet, eine Chance für Bonny einmal durchzuatmen, aber leider keine dauerhafte Lösung. „Wir fordern von der städtischen Verwaltung, dass sie Bestimmungen zur Zweckentfremdung endlich überwacht und Verstöße konsequent ahndet. Diese Wohnungen müssen den Düsseldorfer*innen zur Verfügung gestellt werden“ betont Leonie Sieben-Prinz, Sprecherin des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum.

Mehrere 1000 Wohnungen werden in Düsseldorf über Airbnb gewerblich vermietet, die Kontrollen der Stadt sind offenbar so zögerlich, dass auch die Vorschrift der Wohnraumidentifiaktionsnummer für Vermieter kein Hindernis ist. Andere Städte wie Wien oder Paris gehen sehr viel rigoroser gegen Airbnb-Wohnungen vor. In Düsseldorf wurden nach Angaben der Stadt in 2024 und 2025 etwas mehr als 200 Wohnungen überprüft. Im Ergebnis gab es lediglich 40 Ordnungsverfahren und nur 46 Wohnungen, die anschließend regulär vermietet wurden.

StichworteAirbnbBündnis für bezahlbaren WohnraumWohnungsnot
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