Düsseldorf: Führerschein-Umtausch auch mit digitalem Antrag möglich

Damit innerhalb Europas alle Führerschein einheitlich aussehen, gibt es eine große Umtauschaktion, die im Januar 2033 abgeschlossen werden soll. Betroffen sind nicht nur die alten grauen oder rosa Papierführerscheine, auch wer bereits einen Führerschein im Kartenformat hat, muss diesen umtauschen. Der neue EU-Kartenführerschein hat dann ein einheitliches Format und einen Gültigkeitszeitraum von 15 Jahren. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden. Mit dem Umtausch des Führerschein wird lediglich das Dokument erneuert, es erfolgt keine Prüfung der Kenntnisse im Straßenverkehr und der Gesundheit. Die Führerscheine werden nach Geburtsjahr, bzw. bei den Kartenführerscheinen nach Ausstellungsjahr umgetauscht. Entsprechende Fristen wurden festgelegt. In Düsseldorf wurde ein digitaler Service eingerichtet, um den Umtausch zu erleichtern.
Wer noch einen Papierführerschein besitzt, kann den Antrag online einreichen unter https://service.duesseldorf.de/umtausch-altfuehrerschein/#/ und Besitzer*innen von Führerscheinen im Kartenformat, nutzen folgenden Online-Service https://service.duesseldorf.de/umtausch-eu-kartenfuehrerschein/#/. Der Umtausch kann außerdem nach vorheriger Terminvereinbarung unter termine.duesseldorf.de in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der elf Düsseldorfer Bürgerbüros erledigt werden.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde.
- Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt
Wer muss wann den Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, können noch rund fünf Monate lang umgetauscht werden. Die Frist endet am 19. Januar 2026. Nicht umgetauschte, alte Führerscheine können dann zu einem Verwarnungsgeld von 10 Euro führen. Maßgeblich für die Frist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins: Nun müssen nach und nach Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 umgetauscht werden. Zuvor waren bis Anfang 2025 Führerscheine dran, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – und zwar abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers (zuletzt für Geburtsjahrgänge 1971 und später).
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grauer und rosa Führerschein), werden nach dem Geburtsjahr umgetauscht: (Geburtsjahr: Umtausch-Frist)
1953 bis 1958: 19. Januar 2022
1959 bis 1964: 19. Januar 2023
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht: (Ausstellungsjahr: Umtausch-Frist)
1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033