Düsseldorf: 21-Jährige wehrt sich im Regionalexpress mit Pfefferspray gegen sexuelle Übergriffe

Eine 21-Jährige fuhr mit ihren Freundinnen am frühen Sonntagmorgen (3.8.) um 4:10 auf dem Heimweg nach Neuss mit dem Regionalexpress RE 1 von Köln nach Düsseldorf.
Dabei belästigte ein 31-jähriger Mann die Frau. Trotz mehrfacher Aufforderung durch sie und ihre Freundinnen, sich zu entfernen, zeigte der Tatverdächtige kein Einsehen. Die junge Frau gab an, dass der Mann ihr ans Bein gefasst habe. Zum Zwecke ihrer Verteidigung setzte sie Pfefferspray gegen ihn ein.
Die bereits alarmierte Bundespolizei leitete Maßnahmen ein und nahm am Düsseldorfer Hauptbahnhof die Personalien aller Beteiligten auf. Anschließend erfolgte die Klärung des Sachverhaltes, die mündlichen Belehrungen, die Sicherstellung des Pfeffersprays sowie die Sicherung von Videoaufnahmen im Zug.
Der 31-Jährige wurde vor Ort medizinisch versorgt und anschließend mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Frauen entlassen. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen sexueller Belästigung und weiterer möglicher Straftatbestände.
Pfefferspray kann als Waffe gelten
Der Einsatz von Pfefferspray in Deutschland grundsätzlich nur zur Tierabwehr erlaubt und in Notwehrsituationen gegen Menschen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht. Der Einsatz muss jedoch immer verhältnismäßig sein. Das heißt, dass es nur erlaubt ist, wenn andere, weniger gefährliche Maßnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen. Wenn Pfefferspray ohne Notwehrlage gegen Menschen eingesetzt wird, kann dies als gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) gewertet werden. Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrsprays gekennzeichnet sind, können als Waffen eingestuft werden.