Düsseldorf: Klage gegen Tempo 30 auf der Merowingerstraße gescheitert

Ein Düsseldorfer, der in Bilk wohnt, hat auf dem Klageweg versucht die Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 30 auf der Merowingerstraße zwischen der Kopernikusstraße und dem Ludwig-Hammers-Platz zu kippen, beziehungsweise eine Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge zu erreichen.
Bereits im Mai 2023 war sein Eilantrag vor der Verkehrskammer des Verwaltungsgericht gescheitert. Nun hat auch die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf seine Klage abgewiesen, die für Immissionsschutzrecht zuständig ist. Demnach bleibt das von der Stadt Düsseldorf erlassenen Tempolimit bestehen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Tempolimit im Luftreinhalteplan der Stadt zur Reduktion der Stickstoffdioxidbelastung vorgesehen und nicht zu beanstanden ist. Gegen den zur Verbesserung der Luftqualität im gesamten Stadtgebiet aufgestellte Plan, könne ein Bürger nicht direkt vorgehen, so die Kammer. „Die enthaltenen Prognosen zur Merowingerstraße sind methodisch einwandfrei erarbeitet worden und beruhen auf realistischen Angaben; auch ist das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Kläger hatte argumentiert, dass die Messwerte auf der Merowingerstraße mittlerweile deutlich unter der Grenze von 40 μg/m³ lägen, und damit der Luftreinhalteplan von 2022 keine Grundlage mehr sein dürfe. Der Forderung des Bilkers, mit seinem Elektrofahrzeug vom Tempolimit befreit zu werden, da er ja kein Stickstoffdioxid ausstoße, entsprach das Gericht nicht. Eine abweichende Regelung erzeuge Probleme, da sie Einfluss auf den flüssigen Verkehr hätten, wie die Erfahrungen mit den Umweltspuren gezeigt hätten.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung eingelegt werden. Aktenzeichen: 3 K 1482/22