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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Ordnungsamt billigt Maskenverstöße bei Demo

Düsseldorf: Ordnungsamt billigt Maskenverstöße bei Demo

Von Ute Neubauer
26. Januar 2022
Teilen:
Impfgegner und Corona-Maßnahmen-Gegner marschierten am Samstag, 22. Januar 2022, durch Düsseldorf
Kräfte des Ordnungsamtes waren vor Ort und haben keine Grund gesehen einzugreifen - die Zahl der Einsatzkräfte war am 22.01.2022 wesentlich geringer, als an den Samstagen zuvor

In einem Rückblick zum Einsatzgeschehen des vergangenen Wochenende teilte die Stadt in einer Pressemitteilung zur Demonstration der Impfgegner mit rund 7000 Teilnehmenden am Samstag (22.1.) mit: “Darüber hinaus begleiteten die Einsatzkräfte des OSD verschiedene Demonstrationen im Stadtgebiet. Es war kein Eingreifen erforderlich.”

Aussage des Ordnungsamtes: “Die Behauptung, dass tausende Menschen demonstrierten, von den die wenigsten Maske trugen, kann nicht bestätigt werden”. Einige tragen auf dem Bild Maske – die Mehrheit aber nicht!

Widerspruch?

Da dem Team von Ddorf-aktuell bei der Demonstration der Impfgegner eine Vielzahl von Verstößen gegen die Maskenpflicht aufgefallen war, fragten wir bei der Stadt nach. Ein Sprecher der Stadt teilte dazu mit:
“Die Behauptung, dass tausende Menschen demonstrierten, von den die wenigsten Maske trugen, kann nicht bestätigt werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Regeln nach § 3 Coronaschutzverordnung (Maskenpflicht) obliegt in erster Linie den für die Versammlung Verantwortlichen. Die Ordnungsbehörde stand im unmittelbaren und ständigen Kontakt mit dem verantwortlichen Versammlungsleiter. Der Verantwortliche wirkte dabei durch eigene Lautsprecherdurchsagen und Ansprachen durch seine Ordner auf die Teilnehmer ein, sich an die Auflagen und Vorgaben zu halten und insbesondere eine Maske anzulegen. Diesen Ansprachen folgten eine große Anzahl der Teilnehmer. Zusätzlich wurden durch die Ordnungsbehörde Teilnehmer gezielt angesprochen, ihre Maske anzulegen. Während des Demonstrationszuges war vermehrt festzustellen, dass diverse Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Maske trugen. Dabei ist aber zu erwähnen, dass an der Versammlung aufgrund ihrer Größe von mehr als 750 Teilnehmern nur immunisierte und getestete Personen teilnehmen durften. Die stichprobenartige Kontrolle des Immunitäts- oder Negativtestnachweises hatte der Verantwortliche in nicht zu beanstandender Weise vorgenommen. Unter diesen Voraussetzungen besteht nur dann eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zulässigen Kleingruppen (in einem Haushalt lebende Menschen etc.) nachhaltig unterschritten wird. Während des Aufzuges ergaben sich hinreichend große Abstände zwischen den Teilnehmern, so dass kein ordnungsbehördliches Eingreifen erforderlich war.”

Impfgegner protestieren in Düsseldorf

Versammlungsleiter Ingo Marks – ohne Maske – will gegen die Demo-Auflagen der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung klagen.

Anmelder verhöhnt Auflagen als politische Willkür

Der Anmelder der Demonstration weist die Teilnehmer*innen bereits im Vorfeld in der Telegramm-Gruppe auf die Regeln hin:
„Gemäß der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung für NRW muss jeder Anmelder einer Versammlung auf die in ihr definierten Regelungen hinweisen. Für alle Teilnehmer sind während Kundgebung und Aufzug folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Maskenpflicht für jeden, der keine Befreiung nachweisen kann
  • 1,5 Meter Abstand von Personen, die nicht aus einem Haushalt sind
  • Wird eine Teilnehmerzahl von 750 überschritten, gilt die 3G Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet)“.

Gleichzeitig macht er keinen Hehl daraus, was er von den Auflagen hält: „Diese Maßnahmen haben natürlich nichts mit Gesundheitsschutz oder dergleichen zu tun und sind rein politischer Natur. Es gibt keine wissenschaftliche Begründung für diese niederträchtige Verordnung. Gesunde Menschen zu Gefährdern zu erklären ist wissenschaftsfern und kriminell. Nur ein Ziel wird damit verfolgt: die Bürgerproteste der außerparlamentarischen Opposition von der Straße zu vertreiben und klein zu halten. Wir werden es den politischen Handlangern der Superreichen aber nicht so einfach machen.“

Da ihm bewusst ist, dass ein Fehlverhalten normalerweise dazu führen würde, dass der Demonstrationszug nicht gestattet wird, fügt er hinzu: „Wir werden uns an die Verordnung halten“. Allerdings nicht ohne zu betonen: „Es geht um mehr als eine menschenverachtende Maske oder Verordnung, und wir hoffen, dass weiterhin tausende Menschen für ihre Freiheit und Selbstbestimmung mit uns auf die Straße gehen. Die Normenkontrollklage gegen die Coronaschutzverordnung haben wir im Eilverfahren vor dem OVG verloren, aber wir geben nicht auf. Wir haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. ORGA APO – Düsseldorf“

Kommentar: Wer Regeln aufstellt, sollte sie auch durchsetzen

Wenn das Ordnungsamt offensichtlich billigt, dass die Querdenker sich nicht an Regeln halten, muss es sich nicht wundern, wenn die Zahl der Demonstrierenden in Düsseldorf immer weiter ansteigt. Dass der Anmelder sich bemüht mit Durchsagen auf die Teilnehmer einzuwirken reicht den Düsseldorfer Ordnungsamt offenbar aus. Die Polizei betont, sie sei für die Sicherung der Demonstration zuständig, nicht für die Kontrolle der Auflagen. Wer am Straßenrand die Menge der Demonstranten sieht, fasst sich an den Kopf, wenn zeitgleich Zuschauer in Fußballstadien verboten werden oder andere Veranstaltung wegen der hohen Inzidenzwerte ganz ausfallen müssen.

Wann setzt die Stadt die Regeln endlich durch und macht sich nicht zum Gespött derer, die damit prahlen gegen die Regeln zu verstoßen ohne Konsequenzen zu spüren?

Übrigens reisen zahlreiche Demonstrationsteilnehmer mit Bussen und Bahnen an. Dort tragen sie Maske, die am Johannes-Rau-Platz sofort abgenommen wird. Die Kontrollen und Strafen im ÖPNV scheinen also zu wirken – warum kann der OSD das nicht auch?

StichworteCoronaMaskenpflichtOrdnungsamtQuerdenker
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