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Home›Politik›Düsseldorf: Sondernutzung für Außenterrassen der Gastronomie soll verlängert werden

Düsseldorf: Sondernutzung für Außenterrassen der Gastronomie soll verlängert werden

Von Ute Neubauer
19. Januar 2022
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An vielen Stellen hat die Außengastronomie wieder geöffnet, Foto: Symbolbild Pixabay

Die von der Corona-Pandemie gebeutelte Gastronomie kann seit Herbst 2020 vor ihren Lokalen zusätzliche Terrassenflächen errichten, wenn die dafür notwendige Sondernutzung genehmigt wurde. Damit soll eine Bewirtung im Außenbereich ermöglicht werden, da im Freien die Ansteckungsgefahr mit Covid-19 geringer ist. Die ursprünglich bis Ende Februar 2022 befristete Lösung könnte nun nochmals verlängert werden.

Oberbürgermeister Dr. Keller sucht am Freitag (21.1.) das Gespräch mit Vertreter*innen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) über die Fortsetzung der Sondernutzung. Für die Gastronomen hat sie den Vorteil, dass keine Terrassengebühren für die Sondernutzung erhoben werden. Bei dem Treffen soll auch die aktuelle Situation der Gastronomiebranche besprochen werden, die durch die Änderungen der Coronaschutzverordnung immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt wird.

Der Düsseldorfer Haupt- und Finanzausschuss hatte vor einem Jahr beschlossen, die Terrassengebühren bis Ende Februar 2022 auszusetzen. “Die Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind gerade in der Gastronomie immens. Ich habe immer gesagt, dass die Terrassengebühren ausgesetzt werden sollten, solange die Pandemie in dieser Form anhält und die Gastronomie beeinträchtigt. Dazu stehe ich,” betont Keller.

CDU und GRÜNE unterstützen Keller und wollen die Verlängerung der Befreiung in der nächsten Ratssitzung am 3. Februar beantragen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Rolf Tups: „Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die besonders hart von den Folgen der Corona-Pandemie getroffen sind. Die Außenterrassen sind daher seit nun fast zwei Jahren doppelt wichtig. Sie bieten den Gastronominnen und Gastronomen trotz der Beschränkungen Einnahmemöglichkeiten, und sie ermöglichen im Vergleich zu Innenräumen einen besseren Infektionsschutz.“

„Eine Rückkehr zu den normalen Terrassengebühren ist aus unserer gemeinsamen Sicht aktuell nicht sinnvoll, auch wenn die Einschränkungen nicht mit den ersten Wellen der Pandemie vergleichbar sind. Trotz „2Gplus“-Regel bleibt es dabei, dass die Infektionsgefahr draußen geringer ist als drinnen. Alleine daher haben wir ein Interesse daran, die Terrassennutzungen auch in 2022 zu unterstützen. Neben einer Fortsetzung der Gebührenbefreiung gehört dazu auch die weitere Genehmigung von Gastronomie auf Stellplätzen, wozu die Verwaltung bereits das Verfahren vorgestellt hat,“ erklärt Norbert Czerwinski, GRÜNER Fraktionssprecher.

StichworteGastronomieRatSondernutzungTerrasse
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