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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Diese Corona-Regeln gelten ab 28. Dezember

Düsseldorf: Diese Corona-Regeln gelten ab 28. Dezember

Von Ute Neubauer
27.12.2021
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Nach Weihnachten greifen strengere Regeln, Screenshot Coronaschutzverordnung

Um die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Am Dienstag (28.12.) gelten neue Regelungen, die auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte bedeuten. Nur noch maximal zehn genesene oder geimpfte Personen dürfen sich privat treffen. Überregionale Großveranstaltungen, zu denen auch Sportveranstaltungen gehören, müssen ohne Zuschauer stattfinden. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt. Wichtig zu wissen: Auch geboosterte Menschen müssen bei 2G+ einen zusätzlichen Test machen. Das Boostern gilt nicht als Ersatz.

Ab Dienstag, 28. Dezember gilt

Treffen

Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten strengeren Bestimmungen. Dann dürfen neben dem eigenen Hausstand nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz kommt in NRW zur Anwendung. Es gilt ein Zuschauerverbot bei überregionalen Großveranstaltungen. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maske und 2G+-Regel

Da die Omikron-Variante deutlich ansteckender als die bisherigen Corona-Varianten ist, werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Da bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen.

Feuerwerksverbot, Schließung von Clubs und Discos

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen, wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot, sind in NRW bereits umgesetzt. Unter das Verbot von Discotheken und öffentlichen und privaten Tanzveranstaltungen fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn Tanzen Schwerpunkt ist.

Schutzmaßnahmen

Unabhängig von ihrem Impfstatus sollten alle Menschen die AHA+L-Standards im Alltag beachten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird dringend empfohlen sich boostern zu lassen, sobald der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand erreicht ist. In NRW gilt dies für Personen ab 18 Jahren drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung.

Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte vor Treffen auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung gilt bis zum 12. Januar 2022. Die ausführliche Fassung finden sie hier.

Stichworte2GCoronaschutzverodnungTreffenZuschauer
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