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Home›Düsseldorf›Düsseldorf Holthausen: Oberverwaltungsgericht stoppt Protected Bike Lane im Reisholzer Hafen

Düsseldorf Holthausen: Oberverwaltungsgericht stoppt Protected Bike Lane im Reisholzer Hafen

Von Ute Neubauer
29.09.2021
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Die Fahrzeuge des Klägers sind nicht das Hauptproblem, zahlreiche Autotransporter nutzen täglich die Straße '"Am Trippelsberg" - wie hier bei der Demonstration im April 2021 zu sehen ist

Es hätte die erste Protected Bike Lane in Düsseldorf werden sollen: Entlang der Straße Am Trippelsberg zwischen Bonner Straße und Karweg wollte die Stadt Düsseldorf einen geschützten Radweg für die Bürger*innen errichten. Doch erst gab es Lieferprobleme mit den anzubringenden Barken und dann Protest der anliegenden Firmen. Die Firma Hille&Müller reichte zuerst einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Als dieser abgelehnt wurde, zog das Unternehmen vor das Oberverwaltungsgericht in Münster und bekam dort nun Recht, weil die Stadt es versäumt hat, die Notwendigkeit der Errichtung des Radwegs mit entsprechenden Untersuchungen zu belegen.

OVG Münster gibt Unternehmen Recht

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts verhängt einen vorläufigen Stopp für die Protected Bike Lane und führt aus: „Die Markierung des Radfahrstreifens durch durchgehende weiße Linien bedeutet insbesondere, dass am Straßenrand, anders als bisher, nicht mehr geparkt werden darf. Das betrifft auch die Antragstellerin als Halterin von Fahrzeugen. Die der angefochtenen verkehrsregelnden Anordnung zugrunde liegende Ermessensentscheidung der Stadt Düsseldorf ist derzeit offensichtlich rechtswidrig. Beruft sich die Behörde – wie hier – als Prämisse ihrer Ermessensentscheidung zumindest auch auf die Verkehrsbelastung und sich daraus vermeintlich ergebende Nutzungskonflikte, darf sie diese nicht nur allgemein behaupten. Vielmehr muss sie diese Annahme etwa mit dem Ergebnis von Verkehrszählungen, Verkehrsprognosen oder sonstigen belastbaren Erkenntnissen unterlegen. Daran fehlt es hier. Mit der von ihr selbst eingeholten Stellungnahme des Polizeipräsidiums Düsseldorf, das über eine unauffällige Unfalllage berichtete und ausführte, dass die Straße unter der Woche durch Radfahrer eher in einem geringeren Umfang befahren werde, hat sich die behördliche Ermessensentscheidung ebenso wenig auseinandergesetzt wie mit den konkurrierenden Nutzungsinteressen der gewerblich-industriellen Anlieger des Industriegebiets“.

Fahrradstadt Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf hat – sehr zum Leidwesen der engagierten Initiativen vor Ort – die Einrichtung des Radwegs Anfang 2021 zurückgestellt und weitere Untersuchungen angekündigt. Die Bürgerinitiative Hafenalarm hatte am 8. Juli 2019 bereits eine Verkehrszählung an einem Wochentag durchgeführt und dabei zwischen 7 und 17 Uhr 106 Schulkinder und 435 erwachsene Radfahrer gezählt. Hätte die Stadt solche Zahlen offiziell ermittelt, wäre die Entscheidung vielleicht anders ausgefallen. Bei den zahlreichen Demonstrationen für die Einrichtung des geschützten Radstreifens ist die Sorge der Menschen groß, dass die Verwaltung erst handelt, wenn es zu einem schweren Unfall mit einem Radfahrer gekommen sei. Viele Eltern würden ihre Kindern erst gar nicht dem Rad zur Schule fahren lassen – weil die Strecke zu gefährlich ist. Die Stadt Düsseldorf will Fahrradstadt werden – offenbar ist es bis dahin noch ein sehr weiter Weg.

Auf Anordnung des Gerichts müssen die bereits aufgebrachten Radwegmarkierungen zwischen Bonner Straße und Reisholzer Werftstraße entfernt bzw. unwirksam gemacht werden. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 B 188/21 (I. Instanz: VG Düsseldorf 6 L 2634/20)

StichworteFahradwegOberverwaltungsgerichtProtected Bike Lane
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