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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ klagt gegen Polizeieskalation beim Demo

Düsseldorf: Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ klagt gegen Polizeieskalation beim Demo

Von Ute Neubauer
15.07.2021
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Dr. Jasper Prigge und Bündnissprecherin Gizem Koçkaya auf dem Weg zum Verwaltungsgericht

Der Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen das geplante NRW Versammlungsgesetz am 26. Juni in Düsseldorf war rechtswidrig. Davon ist das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ überzeugt. Deshalb haben sie am Donnerstag (15.7.) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Polizeieskalation feststellen zu lassen.

Dr. Jasper Prigge, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter, vertritt die Klage der Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration, Martin Behrsing und Mischa Aschmoneit, sowie der Bündnissprecherin Gizem Koçkaya und des Grefrather Ratsherrn Marcus Lamprecht. Alle vier waren von der Festsetzung während der Demonstration betroffen. Die Polizei hatte 328 Demonstrationsteilnehmer*innen, darunter zahlreiche Minderjährige, über Stunden auf einer Straßenkreuzung festgesetzt. Nach Angaben des Bündnisses wurden während der Demonstration rund 100 Teilnehmer*innen verletzt und vier Journalisten von der Polizei angegriffen.

Ziel der Klage ist, dass das Anhalten des Demonstrationszuges, die Kesselung von rund 330 Demonstrierenden sowie der Ausschluss der gekesselten Teilnehmer*innen von der Versammlung für rechtswidrig erklärt wird. Zudem wird die mehrstündige Freiheitsentziehung, sowie das Fehlen sanitärer Anlagen während des Freiheitsentzugs beklagt. Es ist bereits die zweite Klage, die beim Verwaltungsgericht zu den Vorfällen bei der Demonstration eingeht. Weiter Klagen wurden, beispielsweise durch Die Linke, angekündigt.

(v.l.) Gizem Koçkaya, Marcus Lamprecht, Martin Behrsing, Dr. Jasper Prigge und Mischa Aschmoneit vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge erklärt: „Die Polizei hat die Versammlung faktisch beendet. Die mit den Maßnahmen verbundenen Auswirkungen haben schwerwiegend in die Versammlungsfreiheit eingegriffen. Dieser Umgang mit den Demonstrierenden war unverhältnismäßig und daher rechtswidrig.“

„Die Taktik der Polizei war meines Erachtens von Anfang an darauf ausgerichtet, das Geschehen zur Eskalation zu bringen. Das schließe ich auch daraus, dass eine sonst übliche, direkte Kommunikation mit der Polizeieinsatzleitung nicht möglich war und wir stattdessen nur mit zunehmend hilflos wirkenden Kontaktbeamten reden konnten“, kommentiert Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.

Kläger Marcus Lamprecht ergänzt: „Über Stunden von der Polizei festgesetzt zu sein, hat sich sehr beklemmend angefühlt. Wir haben friedlich demonstriert und wurden ohne Kommunikation, ohne Zugang zu Toiletten und lange auch ohne Wasserversorgung festgehalten. Das war erschreckend!“

„Der notwendige demokratische Protest gegen das geplante autoritäre Versammlungsgesetz wurde niedergeknüppelt, stundenlang in einem menschenunwürdigen Kessel festgesetzt und mit Gewalt verhindert. Dieser illegale Angriff auf die Versammlungsfreiheit zeigt uns mit aller Deutlichkeit, dass dieses Versammlungsverhinderungsgesetz keinesfalls verabschiedet werden darf. Deshalb legen wir nun auch nach und rufen erneut zu einer Großdemonstration in Düsseldorf auf,“ betont Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Das Bündnis hat für den 28. August eine weitere landesweite Demonstration gegen das NRW-Versammlungsgesetz in Düsseldorf angekündigt.

Bereits am kommenden Samstag (17.7) werden in verschiedenen Städten NRWs Kundgebungen und Demonstrationen abgehalten.

Weitere Information zur Kritik am Gesetzentwurf finden sie hier: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/hintergrund/

StichworteKlagePriggeVersammlungsfreiheitVersammlungsgesetzVerwaltungsgericht
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