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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Naturschutzgebiete sind keine Party-Zonen

Düsseldorf: Naturschutzgebiete sind keine Party-Zonen

Von Ute Neubauer
23. Juni 2021
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In Naturschutzgebieten und an de Baggerseen gelten Regeln, deren Missachtung Bussgelder nach sich ziehen können

Das schöne Wetter lädt zu Ausflügen ein und die Düsseldorfer Naturschutzgebiete erfreuen sich großer Beliebtheit. Das Gebot dort die Natur zu schützen wird aber nicht von allen Besucher*innen verstanden. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) wird deshalb verstärkt kontrollieren, um Menschenansammlungen, Müll und laute Musik zu verhindern. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass das Schwimmen in Freigewässern oft lebensgefährlich ist und alle Baggerseen ohne Aufsicht nicht fürs Schwimmen freigegeben sind.

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Der OSD wird verstärkt die Seen und Naturschutzgebiete kontrollieren

Die Kontrollschwerpunkte des OSD werden nun verstärkt die Außengebiete sein, denn mit den steigenden Temperaturen zieht es große Besuchergruppen vermehrt in umliegende Naturschutzgebiete. Diese leiden unter den Menschenansammlungen, der lauten Musik und dem zurückbleibenden Müll. Beispiele dafür sind der Elbsee und der Himmelgeister Rheinbogen, aber auch die Urdenbacher Kämpe oder die Angermunder Baggerseen.

Pandemiebedingt war der OSD in den vergangenen Monaten sehr stark durch Einsätze und Kontrollen im Stadtzentrum gefordert. Durch die sinkenden Corona-Zahlen sind die OSD-Streifen jetzt wieder breiter verteilt im Einsatz. Dabei bleiben die Altstadt und das Rheinufer in den Nachtstunden an Wochenenden ein Einsatzschwerpunkt, um eine zielsichere Prävention und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu gewährleistet.

Alleine in der vergangen Woche wurden mehrere hundert Menschen der umliegenden Naturschutzgebiete verwiesen. Eine Gefahr für die Besucher*innen ist das Schwimmen in Freigewässern, das oft lebensgefährlich ist. Baden ist nur dort sicher, wo Aufsicht vorhanden ist, in Düsseldorf etwa am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Alle anderen Baggerseen, also die Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges, der Suitbertussee, Fliednersee, Lambertussee in Kaiserswerth, Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen, Südpark-See, Uni-See sowie der Elbsee Süd und Nord sind nicht fürs Schwimmen freigegeben. Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." Generell sollten Eltern ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten.

Neben der Gefährdung des eigenen Lebens schadet Lärm- und Müllbelastung den Tieren und Pflanzen in den Schutzgebieten. Die Stadt appelliert deshalb an alle Bürger*innen, die Landschaft nicht zu vermüllen!

Naturschutzgebiete

Wege nicht verlassen

Die Naturschutzgebiete sind wertvolle und lebenswichtige Rückzugsorte für Pflanzen und wildlebende Tiere. Hier kommen viele gefährdete und daher geschützte Arten vor. Sie reagieren sehr empfindlich auf Störungen. Daher gilt in Naturschutzgebieten das Gebot, die Wege nicht zu verlassen.
Reiter dürfen nur ausgewiesene Reitwege nutzen. Im Gegensatz zu Flächen in Parks dürfen in Schutzgebieten landwirtschaftliche Flächen (Äcker und Wiesen) nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.

Baden verboten

Das Baden in den Seen in Düsseldorf ist verboten. Insbesondere am Elbsee, der im Naturschutzgebiet liegt, dürfen sogar die Uferbereiche außerhalb bestehender Wege nicht betreten werden. Der Ordnungs- und Servicedienstes kontrolliert die Einhaltung regelmäßig. Bei Verstoß werden Verwarngelder bis zu 55 Euro oder Bußgelder von mindestens 75 Euro verhängt.

Kein offenes Feuer oder Grillen/Abfälle mitnehmen

Gegen ein Picknick ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sind offenes Feuer und Grillen in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern verboten. Das Gartenamt fordert auf, keinen Abfall wegzuwerfen oder liegenzulassen, sondern ihn wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Leinenpflicht für Hunde

Hunde dürfen in Naturschutzgebieten nur an der Leine mitgeführt werden, um empfindliche Tierarten nicht zu stören. "Auch außerhalb der Naturschutzgebiete muss der Hund jederzeit unter Aufsicht und ‘rückrufbar’ sein", erläutert Gerd Spiecker, Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann. "Dies ist insbesondere während der Brut- und Setzzeit der Tiere – also ungefähr von März bis Juli – wichtig."
Freilaufende Hunde sind für die Tiere in Feld und Flur, die in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen, eine große Gefahr. Wenn Wild aufgestöbert wird, handelt es sich um eine im Bundesnaturschutzgesetz verbotene Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere.

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