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AktuellesDüsseldorf
Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Ab Samstag ist Terminshoppen wieder möglich

Düsseldorf: Ab Samstag ist Terminshoppen wieder möglich

Von Ute Neubauer
07.05.2021
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Click&Meet ist ab Samstag in Düsseldorf wieder möglich

Da der Inzidenzwert in Düsseldorf seit Anfang der Woche unter 150 liegt (am Freitag aktuell bei 120) ist Click & Meet ab Samstag (8.5.) in Düsseldorf beim Einzelhandel wieder möglich. Dafür ist eine Terminvereinbarung, ein Negativtest – oder für Geimpfte und Genesene eine entsprechende Bescheinigung – und das Tragen einer Maske erforderlich.

Ab Samstag gelten folgende Regelungen:

> Ein Haushalt darf im öffentlichen und privatem Raum nur maximal eine weitere Person treffen.
> Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Individualsport wie joggen, alleine und nicht auf Sportanlagen ist bis 24 Uhr erlaubt. Weitere Ausnahmen gelten für medizinische Notfälle, Berufsausübung, Versorgung von Tieren, unaufschiebbare Betreuung von Unterstützungsbedürftigen und Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Die Ausgangssperre bezieht sich auch auf Fahrten mit Bahn, ÖPNV oder anderen Verkehrsmitteln, die nicht gemäß der Ausnahmen benutzt werden.
> Es besteht Maskenpflicht im Bereich der Altstadt und entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse, täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) gilt dies wie bisher täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
> Schüler*innen haben Wechselunterricht und werden zwei Mal pro Woche auf Corona getestet. > Kitas sind geöffnet.
> Geschlossen sind Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Museen und Gedenkstätten.
> Zoologische Gärten und der Wildpark sind in den Außenbereichen geöffnet. Für den Zugang benötigt man einen gebuchten Termin und einen negativen Corona-Schnelltest oder den Nachweis über die vollständige Impfung (14 nach der letzten Impfung) oder Corona-Genesene mit entsprechender Bescheinigung.
> Medizinische körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt. Allerdings benötigt man für den Besuch des Friseurs oder der Fußpflege einen Negativtest, oder Geimpfte und Genesene mit entsprechender Bescheinigung, und man muss eine FFP2-Maske tragen.
> Die Gastronomie ist weiterhin geschlossen. Abholung und Lieferdienst sind möglich.
> Der Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs ist weiterhin geöffnet und darf, je nach Größe des Geschäfts,eine begrenzte Kundenzahl mit Maske einlassen. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
> Im übrigen Einzelhandel ist Terminshopping mit Negativtest oder für Geimpfte und Genesene mit entsprechender Bescheinigung, und Maske erlaubt.
> Im Freien darf Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenem Haushalt getrieben werden. Außerdem ist kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre erlaubt.
> Leistungs- und Berufssportler*innen dürfen weiter trainieren. Wettkämpfe ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten bleiben möglich.
> Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Für Beschäftigte besteht die Pflicht im Homeoffice zu arbeiten.
> Laut Gesetz besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bei der Nutzung des öffentlichem Personennah- und -fernverkehrs, einschließlich Taxen, Mietwagen mit Fahrer und Schülerbeförderung.

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