Düsseldorf: Piktogramme sollen Konflikten zwischen Radlern und Fußgängern vorbeugen
„Gemeinsam mit Rücksicht unterwegs“ ist die Botschaft der neuen Piktogramme, die das Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf jetzt auf zehn Wegen anbringt, die von Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen gemeinsam genutzt werden. Das rücksichtsvolle Miteinander bleibt dort leider oft auf der Strecke. Wer zu Fuß unterwegs ist, fühlt sich von schnell fahrenden Radler*innen gefährdet und wer radelt, den stört der Slalom durch unaufmerksame Fußgänger oder ihre Tiere.
Die neuen Piktogramme, Foto: Stadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement
Die Piktogramme sind 1,10 x 1,10 Meter groß, haben einen blauen Untergrund und die weiße Aufschrift "Gemeinsam mit Rücksicht". Das Amt für Verkehrsmanagement hat sie entwickelt, um das Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Fußgängern reduzieren. In einem ersten Schritt sollen an zehn Standorten rund 40 Piktogramme angebracht werden. Dazu gehört der Lohhauser Deich und der Bürgerpark. Die Markierungsarbeiten haben bereits begonnen.
Mit neuen Piktogrammen wirbt die Landeshauptstadt für ein rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, Foto: Stadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement
"Dort, wo sich Verkehrsteilnehmer eine Fläche teilen, ist gerade im dicht besiedelten urbanen Raum gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Gute Fahrbeziehungen für Radfahrende und die Sicherheit von zu Fuß Gehenden sind gleichermaßen zu berücksichtigen", betont die Beigeordnete Cornelia Zuschke.
"Die ersten Standorte wurden zum Teil auf Bürgerwunsch hin ausgewählt", sagt Florian Reeh, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement. "Die Piktogramme werden vorrangig auf gemeinsamen Geh- und Radwegen markiert, können aber auch auf anderen Flächen aufgetragen werden, auf denen sich Radfahrende und zu Fuß Gehende begegnen."
Oft ist es Unwissenheit, die die Verkehrsteilnehmer zu falschem Verhalten auf den Wegen führt. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung eindeutig, wer wo sein darf. So sind normale Gehwege nur für Fußgänger, mit Ausnahme von radelnden Kindern bis 10 Jahren. Auf Fußwegen, die durch Beschilderung für den Radverkehr freigegeben sind, haben Fußgänger Vorrang. Dort müssen Radfahrer*innen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Eine Benutzungspflicht für diese Wege besteht für die Radler nicht. Sie können auch auf der Straße fahren.
Ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in blau ausgeschildert, muss dieser auch von Radfahrenden genutzt werden. In diesem Fall ist die Straße für den Radfahrer keine Alternative.
Mit den neuen Piktogrammen soll auf das rücksichtsvolle Miteinander auf gemeinschaftlich genutzten Flächen hingewiesen werden, um Konflikte zu vermeiden. Radfahrer*innen sollten vorausschauend fahren und so Schreckmomente bei Fußgängern und Gefahrensituationen durch plötzliche Richtungsänderungen zu vermeiden. Sie können durch Klingeln auf sich aufmerksam machen – den Fußgängern dann aber Zeit zur Reaktion geben.
Weitere Informationen zum Thema Radverkehr in Düsseldorf finden sich online unter www.duesseldorf.de/radschlag.